Österreich

34-Jähriger muss nach Ohrfeige 3 Jahre in Haft

Eine Watschn mit weitreichenden Folgen brachte jetzt einem 34-Jährigen eine dreijährige Gefängnisstrafe ein. Das Opfer ist auf einem Ohr taub.

Heute Redaktion
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Der 34-Jährige muss drei Jahre in Haft für Ohrfeige.
Der 34-Jährige muss drei Jahre in Haft für Ohrfeige.
Bild: Schaler, mph

Eine Watschn kam einem 34-Jährigen jetzt teuer zu stehen: Der Mann vom Balkan hatte Ende April 2019 seinem lästigen Zellengenossen (26) in der Justizanstalt Sonnberg (Hollabrunn) eine Ohrfeige aufgelegt. Der 26-jährige Afghane erlitt dadurch eine Innenohrschädigung und ist seither am rechten Ohr praktisch taub. Der 34-Jährige wurde daraufhin nach Hirtenberg (Baden) verlegt - von einer baldigen Entlassung kann der 34-Jährige nur träumen.

3 Jahre plus 20.000 Euro

Denn der verurteilte Betrüger musste nach der Watschn erneut vor Gericht. Beim Prozess in Korneuburg gestand der Angeklagte zwar die Ohrfeige, zweifelte aber die Dauerfolge an: "Der simuliert, weil er Geld von mir will." Laut Gutachter ist die Taubheit jedoch durchaus auf eine kräftige Ohrfeige rückführbar.

Der Schöffensenat verurteilte den 34-Jährigen (Verteidiger Philipp Winkler) wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen zu drei Jahren Haft (rechtskräftig). Und der 34-Jährige muss dem Afghanen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.