Salzburger Swap-Prozess: Ein Jahr unbedingte Haft für Schaden

Salzburger Swap-Prozess: Ein Jahr unbedingte Haft für Schaden
Der OGH verwarf sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden. Strafe für Ex-Landesrat Raus auf zweieinhalb Jahre teilbedingt erhöht.
  • Ausgangspunkt ist die Übertragung von sechs negativ bewerteten Zinstausch-Geschäften von der Stadt Salzburg an das Land im Jahr 2007.
  • Diese Übertragung wurde 2013 im Zuge des U-Ausschusses zum Salzburger Finanzskandal bekannt.
  • Im Sommer 2017 verurteilte das Landesgericht Salzburg sieben Angeklagte, darunter Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden, zu Haftstrafen. Laut Urteil entstand dem Land ein Verlust von drei Millionen Euro entstanden.
  • Der OGH wies die Einsprüche am Mittwoch in vier von sechs Fällen zurück. Das Urteil von Schaden wurde bestätigt, er wird wahrscheinlich die Fußfessel beantragen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden am Dienstag verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.

Salzburger Swap-Prozess: Ein Jahr unbedingte Haft für Schaden

OGH-Prozess zur Berufung von Heinz Schaden. 

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) jedoch die über Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

Wie der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig betonte, hätten die nunmehr rechtskräftig Verurteilten gegen konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien verstoßen, indem Derivat-Geschäfte mit einem negativen Portfolio von über drei Millionen Euro von der Stadt Salzburg nachteilig aufs Land Salzburg übertragen wurden. „Ein derartiger Verstoß war jedenfalls unvertretbar“, betonte Lässig.

„Es wurde eine Grenze überschritten“, stellte der Vorsitzende klar. Die vor allem von Ex-Bürgermeister Heinz Schadens Rechtsvertreterin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellten Rechtsfehler lägen nicht vor. Dasselbe gelte für die behaupteten Begründungsmängel des Urteils. Vielmehr sei das Ersturteil „ein unglaublich akribisches Urteil. Es hebt sich in seiner Akribie sehr, sehr positiv heraus“, meinte Lässig. Entgegen der Darstellung der Verteidiger sei es „nicht in sich unschlüssig und widersprüchlich“.

SPÖ Salzburg bedauert das Urteil

„Wir bedauern das Urteil des OGH, wenngleich wir es natürlich akzeptieren. Die Wahrheit ist, dass sich weder Heinz Schaden noch die Beamten persönlich bereichert haben. Aus diesem Grund lassen wir die vom Urteil Betroffenen auch nicht im Stich und stehen hinter ihnen. Man darf bei der ganzen Diskussion nicht die Menschen und persönlichen Schicksale aus den Augen verlieren," äußerte sich das Büro von Michael Wanner, des Vorsitzenden der SPÖ der Stadt Salzburg, laut salzburg.orf.at in einer Aussendung.

Ein  „Swap“ ist nichts anderes als ein Tauschgeschäft. Was die Vertragsparteien mit solchen Finanzinstrumenten tauschen, ist unterschiedlich; am häufigsten sind Währungs- und Zinsswaps. Durch den Swap werden von den Vertragspartnern Zahlungsströme abhängig von einem bestimmten Richtwert abgetauscht – im einfachsten Fall kann dadurch ein Fixzins in eine variable Verzinsung umgewandelt werden, oder umgekehrt. Je nachdem, wie sich die Kurse oder Zinssätze entwickeln, profitiert die eine oder andere Seite von dem Geschäft.

Das Risiko ist, dass keiner in die Zukunft sehen kann. Welche Verluste entstehen, wenn vermeintlich sichere Geschäfte schief laufen, mussten österreichische Fremdwährungskreditnehmer schmerzhaft erfahren. Wer einen  Frankenkredit aufgenommen hatte, der spekulierte darauf, dass die Schweizer Zinsen günstiger bleiben und der Franken  zum Euro eher abwerten würde. Das war  viele Jahre der Fall, wurde aber durch die Krise völlig umgedreht. Was u.a. den verlustreichen Swaps der Stadt Linz mit der Bawag zum Verhängnis wurde.

Sechs Zinsswaps

Nicht jeder Swap ist gleich riskant: Der Tausch kann helfen, Währungs- oder Zinsrisiken abzufedern. Solche Verträge können aber  auch hochspekulativ eingesetzt werden, wobei das Verlustrisiko in Sonderfällen unbegrenzt werden und die Zahlungsverpflichtung weit über die Vertragssumme hinausgehen kann.  Ein Weiterverkauf oder vorzeitiger Ausstieg ist  meistens sehr teuer.

Bei der Stadt Salzburg waren es sechs Zinsswaps (mit UBS, Bank Austria, Barclay’s und drei mit der Salzburger Landeshypo), die auf das Land übertragen wurden, ohne das Verlustrisiko abzugelten.

Mit der Bestätigung des Urteils könnte ihm seine Pension auf das Existenzminimum gekürzt werden. Eine Summe, die kaum höher als die Mindestsicherung liegt. Schaden hat zuletzt im KURIER-Gespräch vorgerechnet: Derzeit erhält er 52 Prozent seines Einkommens, das er 1997 – da wurden die großzügigen Politikerpensionen abgeschafft – als Vizebürgermeister bezogen hat (Bürgermeister wurde er erst 1999). Das sind monatlich 3.500 Euro. Im April wurde Schaden 65 Jahre alt und erhält seither zusätzlich 1.200 Euro an regulärer ASVG-Pension. Ergibt insgesamt 4700 Euro.

Nun führt eine Verurteilung mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bei Beamten zum so genannten Amtsverlust. „Und das bedeutet, dass mir die Bezüge gestrichen werden“, sagt Schaden. Es bliebe ihm theoretisch noch die ASVG-Pension, doch der Ex-Bürgermeister rechnete damit, dass sich der Staat wegen der Prozesskosten regressieren wird. „Also wird die Pension dadurch aufgesaugt.“

Die Stadt Salzburg hat zudem angekündigt, dass sie jene 1,3 Millionen Euro, die sie für die Verteidigung von Schaden und zwei weiterer angeklagter Mitarbeiter ausgelegt hat, zurückfordern will.

OGH-Urteil im Fall Schaden

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