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Wählen mit Blei- oder Buntstift: Darf das sein?

Ein "Heute"-Leser in Niederösterreich ist empört – ein Buntstift in der Wahlzelle würde Misstrauen erwecken, so das Argument.

Heute Redaktion
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Bild: Leserreporter

"Ich finde es eine bodenlose Frechheit": Ein "Heute"-Leser aus Niederösterreich verließ die Wahlkabine am Sonntag wutschnaubend. Der Grund für die Aufregung: An Stelle der in den meisten Wahllokalen aufliegenden Kugelschreibern habe er einen (blauen) Buntstift vorgefunden. Und der könne bekanntlich ausradiert werden.

"Anstatt des ein Euro teuren Buntstiftes würde ich es bevorzugen, einen 30 Cent-Kugelschreiber aufzufinden, um weniger Misstrauen zu erwecken", so der Leser, der nicht unvorbereitet zur Wahl kam: "Mein Kreuz wurde dennoch mit meinem mitgeführten Kugelschreiber gesetzt."

Rechtlich unbedenklich

Rechtlich gibt es an einem Bunt- oder Bleistift bei der Stimmabgabe übrigens nichts auszusetzen. Die Nationalrats-Wahlordnung schreibt nämlich kein besonderes Utensil vor: "Die Wahlzelle ist mit einem Tisch und mit einem Stuhl oder mit einem Stehpult sowie mit einer Schreibunterlage zu versehen und mit dem erforderlichen Material für die Ausfüllung des Stimmzettels (womöglich Farbstift) auszustatten", heißt es darin.