Derzeit buche der Handel pro Jahr rund 80.000 Tonnen an Produkten aus, nur 12.000 Tonnen würden an Bedürftige weitergegeben. In der nächsten Legislaturperiode solle ein Verbot beschlossen werden, "das zumindest für große Supermärkte gilt".

Frische Nahrungsmittel, die im Regal bleiben, sollen dann gemeinnützigen Vereinen und Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Bereits bestehende Initiativen in diesem Bereich sollen ausgebaut werden. "Wir werden, gemeinsam mit dem Handel, einen Plan erarbeiten, wie wir mit dieser Verschwendung von Lebensmitteln Schluss machen können", sagte Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger in einer Aussendung. Parteichef Sebastian Kurz sprach sich darin "gegen die Wegwerf-Gesellschaft" aus.

"Mit gutem Beispiel vorangehen"

Eine europäische Lösung sei hingegen nötig gegen die Praxis des Onlinehandels, Retouren zu vernichten. Österreich solle hier aber "mit gutem Beispiel vorangehen", hieß es. "Retournierte Produkte im Onlinehandel sollen wiederverkauft oder an Bedürftige weitergegeben werden. Vernichtung darf keine attraktive Option sein."

Auch SPÖ gegen Wegwerfen durch Supermärkte

Auch die SPÖ will Supermärkte verpflichten, nicht mehr benötigte Lebensmittel an soziale Einrichtungen weiterzugeben. In ihrem Aktionsplan sind hier auch Investitionen in die dafür notwendige Infrastruktur, beispielsweise Lager und Kühlräume vorgesehen. Nicht mehr verkaufbare Lebensmittel ungenießbar zu machen, soll verboten werden.

Geschlossen werden sollen Datenlücken. Handel und Produzenten müssten ihre Abfalldaten nach standardisierten Vorgaben künftig offenlegen, ginge es nach SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner.

Einwegmaterial reduzieren

Weiters plant die ÖVP demnach, nach dem Plastiksackerlverbot die Nutzung von Einwegmaterialien und Wegwerfverpackungen weiter zu reduzieren, regionale Lebensmittel zu pushen und für transparentere Herkunftskennzeichnung zu sorgen: Gemeinsam mit dem Handel wolle man erreichen, dass die Supermärkte "vorrangig österreichisches Fleisch und österreichische Frischmilch" anbieten. Gleichzeitig solle es "für relevante Nahrungsmittel eine Herkunftskennzeichnung geben - ohne viel Bürokratie und Aufwand", die klar darlege, woher diese stammen und wie sie produziert wurden.

Wirtschaftskammer "gegen neue gesetzliche Auflagen"

Die WKÖ-Bundessparte Handel spricht sich in einer ersten reaktion "gegen neue gesetzliche Auflagen für den Handel" aus. „In Österreich existiert ein sehr gut funktionierendes Modell zur Reduktion der anfallenden Lebensmittelabfälle, wozu sich heimische Handelsunternehmen freiwillig verpflichtet haben“, hält Peter Buchmüller, als Obmann der Bundessparte Handel in einer Aussendung fest.

Die Selbstverpflichtung des österreichischen Handels beinhalte zahlreiche Möglichkeiten zur Verringerung von Lebensmittelabfällen: Dazu gehöre die Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen ebenso wie ein verbilligtes Angebot von Brot und Gebäck vom Vortag, die Verringerung des Frischwarenangebots zum Ladenschluss hin oder dass Obst und Gemüse als Güteklasse II vergünstigt angeboten werden. Dazu kommen Produktinnovationen, mit denen Lebensmittel recycelt werden, indem etwa altes Brot und Gebäck bei der Bierherstellung zum Einsatz kommen. „Dass mit wertvollen Rohstoffen und Lebensmitteln gut kalkuliert wird, ist kaufmännisch und wirtschaftlich ja überaus sinnvoll“, so Buchmüller.

In einem Jahr 12.250 Tonnen Lebensmittel gespendet

Die freiwillige Selbstverpflichtung von Lebensmittelunternehmen in Österreich zur Reduktion von Lebensmittelabfällen werde zudem "immer stärker angenommen und hat bereits eine deutliche Reduzierung von Lebensmittelabfällen gebracht". So haben Händler in einem Jahr rund 12.250 Tonnen noch genussfähige Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergeben, das war eine Verdoppelung des Volumens gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus wurden 10.000 Tonnen an nicht verkäuflichen Lebensmitteln als Tierfutter oder zur Futtermittelherstellung verwertet, heißt es in einem Bericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).

Neuen gesetzlichen Auflagen für den Handel - etwa eine rechtliche Verpflichtung, nicht verkaufbare Lebensmittel zu spenden - erteile man eine Absage, wo Buchmüller. "Das würde den Handel mit mehr bürokratischem Aufwand und hohen Kosten belasten. Sinnvoller und zielführender wäre es vielmehr, das bestehende, gut eingespielte Modell weiter auszubauen“, so der Handelsobmann.