Insgesamt drei Beschlüsse hat am Mittwoch der Nationale Sicherheitsrat gefasst. Die Initiativen stammen von SPÖ bzw. NEOS und wurden von Regierungssprecher Alexander Winterstein via Twitter veröffentlicht. Unter anderem soll es wieder einen eigenen Rechtsextremismusbericht geben.

Innenminister Wolfgang Peschorn wird "aus gegebenem Anlass" ersucht, bereits für das laufende Jahr wieder einen Rechtsextremismusbericht vorzulegen und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung personell so auszustatten, dass eine lückenlose Überwachung der rechtsextremen Szene emöglicht wird.

In der Begründung wird angeführt, dass nach 467 Rechtsextremisten in Deutschland gefahndet werde, wovon sich einige vermutlich in Österreich aufhielten. Ex-Innenminister Herbert Kickl habe im Wege einer parlamentarischen Anfrage zu Protokoll gegeben, dass ihm kein entsprechender Sachverhalt bekannt sei. "Das lässt den Schluss zu, dass die rechtsextreme Szene in Österreich nicht ausreichend überwacht wird." Zahlreiche weitere Sachverhalte stützten diesen Befund.

Verbot der Identitären

Im zweiten Antrag geht es konkret um das Verbot der Identitären: Innen- und Justizminister werden ersucht, einen Bericht über die grundrechtlichen Auswirkungen eines solchen Verbotes bzw. daraus sich ergebenden Regelungsmöglichkeiten im Nationalrat vorzulegen. Anlass war die Ankündigung der ÖVP, noch vor den Wahlen einen Antrag auf Novellierung des Vereinsgesetzes im Nationalrat einzubringen, die ein Verbot des Vereins der Identitären beinhaltet. Mit diesem Antrag wird man jetzt vermutlich zuwarten, da auch die ÖVP für die Prüfung durch die Regierung gestimmt hat. Nur die FPÖ stimmte dagegen.

In der Begründung des Antrags, der schließlich ebenfalls mit Mehrheit angenommen wurde, hatte die SPÖ geltend gemacht, dass sich zwar einerseits eine "wehrhafte Demokratie" gegen jene Akteure wehren können solle, die diese Demokratie und den Rechtsstaat letztlich unter Ausnützung der Grundrechte bekämpfen wolle. Gleichzeitig stünden aber Einschränkungen des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit unte reinem strengen Gesetzesvorbehalt und seien nur zulässig, wenn ansonsten die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährdet oder Verbrechen zu befürchten wären bzw. die Rechte und Freiheiten anderer beeinträchtigt würden.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Eine Änderung des Vereinsgesetzes per explizitem Verbot einer bestimmten Vereinigung bewege sich grund- und verfassungsrechtlich auf sensiblem Boden. Daher, so der stellvertretende Klubchef der SPÖ, der den Antrag eingebracht hatte, habe man Innen- und Justizminister um eine Klärung ersucht. Man warte nun auf einen Vorschlag, "ob wir etwas tun können, und was konkret", um den Identitären Einhalt zu gebieten.

Hacker-Affäre

Ein Antrag der NEOS wiederum befasst sich mit der Hacker-Affäre rund um die ÖVP-Finanzen. Hier wird der Regierung empfohlen, ihr zur Verfügung stehende Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen, die den Bürgern eine auf Tatsachen beruhende Beurteilung der Causa ermöglichen.

Keine neuen Erkenntnisse dürfte der Nationale Sicherheitsrat zur Datenaffäre rund um die ÖVP gebracht haben. "Mein Erkenntnisgewinn ist sehr gering", erklärte stellvertretend für alle Fraktionen außer der ÖVP der Freiheitliche Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein.

Die Beratungen der Parlamentsparteien mit der Regierung im Nationalen Sicherheitsrat unterliegen der Geheimhaltung. Insofern konnten die Sitzungsteilnehmer im Anschluss auch keine Details nennen. Peter Pilz von der Liste JETZT betonte aber, dass es keinen Beweis dafür gegeben habe, was die ÖVP-Spitze behaupte. Jenewein ergänzte, er sei nicht überzeugt, dass der von der ÖVP erklärte Datenklau wirklich den Tatsachen entspreche. Es könne durchaus auch ein Angriff von innen gewesen sein.

SPÖ blieb zurückhaltend

Eher zurückhaltend blieb SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried. Er vermied Unterstellungen, fügte aber an, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, was passiert sei, als die Darstellung der Volkspartei.

Angenommen wurde im Sicherheitsrat ein Antrag der NEOS. Deren Abg. Stephanie Krisper erläuterte, dass demnach die Regierung aufgefordert ist, sich über die Ermittlungsergebnisse zu erkundigen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, soweit dies möglich ist.

Auf Linie blieb die ÖVP. Der Abg. Karl Mahrer sah seine Partei als Opfer eines Hackerangriffs, wie ihn Österreich noch nie erlebt habe. Es gebe auch deutliche Hinweise auf eine Datenmanipulierung. Dass die ÖVP selbst etwas falsch gemacht habe, sieht Mahrer nicht. Es werde sich herausstellen, dass die Volkspartei nicht nur staatstragend sondern auch korrekt und anständig sei.

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