verurteilt worden. Die Pensionistin soll im BezirkSchlaftabletten
zu töten. Aufgrund zu geringer Dosierung und Einschreitens der 24-Stunden-Betreuerin überlebten beide. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Geschworenen entschieden einstimmig, die Beratung dauerte nur wenige Minuten. Die Haftstrafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mildernd waren der bisher ordentliche Lebenswandel, das Geständnis, die eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der psychisch belastenden Situation und dass es beim Versuch geblieben ist.
Erschwerend kam hinzu, dass es sich beim Opfer um den Ehemann der Angeklagten handelte. Da die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe überwiegen, sei eine außerordentliche Strafmilderung zu tragen gekommen, sagte der vorsitzende Richter. Die Strafhöhe von fünf Jahren soll ausdrücken,"dass es sich keinesfalls um eine Bagatelldelikt handelt", sagte er.
Der Mann lebt seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in einem Heim. Auch die Beschuldigte, die einer U-Haft durch ein Kontaktverbot mit ihrem Mann entging, lebt in einem Heim.Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen.
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