Karfreitag: Aufregung um Jesus-Sager von Grünen-Politiker

Karfreitag: Aufregung um Jesus-Sager von Grünen-Politiker
Tiroler Gebi Mair postete: "Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben."

Im Zuge der Karfreitags-Debatte hat der Tiroler Grünen-Klubobmann Gebi Mair mit einem Jesus-Sager für Aufregung gesorgt. "Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben", schrieb Mair auf Twitter. Der Koalitionspartner ÖVP kritisierte Mair scharf. Die FPÖ forderte eine strafrechtliche Prüfung. Mair entschuldigte sich inzwischen.

Auf der Facebook-Seite des KURIER rechtfertigte sich Mair so: "Gerade ein christlicher Feiertag braucht etwas mehr Zeit für Einkehr und Besinnung. Um 14 Uhr frei, um 15 Uhr Todesstunde Jesu. Das ist Fast-Food-Konsum von Ereignissen und genau das Gegenteil von Rücksicht auf Gläubige, ein Schlag in das Gesicht der Gläubigen." Mit seinem Tweet habe er sich nicht über Jesus lustig machen wollen, sondern ausdrücken, dass die Entscheidung der Bundesregierung zum Lachen sei.

"Ich entschuldige mich gerne bei allen Gläubigen, die sich angegriffen fühlen. Ich entschuldige mich nicht bei der Bundesregierung für diesen Witz von Entscheidung, der gerade das Gegenteil von Rücksicht auf einen christlichen Feiertag ist", schrieb Mair weiter.

"Absolutes No-Go"

Schwer verärgert zeigte sich jedoch der Koalitionspartner der Grünen auf Landesebene, die Tiroler ÖVP. "Es ist ein absolutes No-Go, religiöse Gefühle von Menschen zu verletzen. Das ist zutiefst zu verurteilen. Ich habe das Mair auch klar gesagt und verlangt, dass er sich entschuldigen soll", sagte Klubobmann Jakob Wolf der APA.

Nicht dabei belassen will es Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Für ihn verhöhnt dieser Sager "nicht nur die christlichen Kirchen, sondern vor allem die gläubige Bevölkerung in Österreich". Der FPÖ-Chef forderte, dass der Mair-Tweet strafrechtlich geprüft wird und sieht den Paragraf 188 Strafgesetzbuch, die Herabwürdigung religiöser Lehren, verwirklicht. "Der Paragraf spricht klar davon, dass jemand, der öffentlich eine Person, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, herabwürdigt und verspottet, mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Daher muss dies nun geprüft werden", meinte der Landesparteiobmann und Anwalt.

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