2G-Kontrollen : Handeslobmann Trefelik: 'Der Handel ist nicht die Polizei'

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Ab 11. Jänner muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. In manchen Einkaufszentren ist die Lösung ein Stempel. Handelsobmann Rainer Trefelik kritisiert: 'Wir sind nicht die Polizei.' Am Dienstag gibt es deshalb einen…

Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen

- spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.können sich nicht alle Händler leisten, insbesondere kleineentschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum.

Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klarHändler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag in einem Morgenjournal-Beitrag des ORF-Radio.

 

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