„Erlösung“ für das Wild

Erstellt am 25. Jänner 2022 | 08:43
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249 Menschen wurden verletzt und eine Person kam bei Wildunfall ums Leben
Symbolbild
Foto: APA/dpa
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Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Fahrzeuglenker müssen nach einem Wildunfall die Polizei informieren, die wiederum die örtliche Jägerschaft alarmiert. Ziel ist es, das betroffene Tier schnellstmöglich zu erlösen. Bislang durfte das nur der Revierjäger.

Wenn der aber nicht greifbar ist, führt das zu Verzögerungen. Im Bezirk Lilienfeld gab es dazu seit 2015 ein Pilotprojekt, das jetzt evaluiert wurde: Ziel war es, die Verständigung zwischen Polizei und Jägerschaft zu verbessern, damit möglichst rasch ein Jäger vor Ort ist.

Im Rahmen der Aktion „Gemeinsam.sicher“ haben sich Landespolizeidirektor Franz Popp und Bernhard Treibenreif, Sicherheitsbeauftragter des NÖ Jagdverbandes, darauf verständigt, dass künftig auch Jäger außerhalb ihres Revieres ein Wildtier erlösen dürfen, wenn der zuständige Revierjäger nicht erreichbar ist.