OGH-Vizepräsidentin zieht sich nach Postenschacher-Vorwürfen zurück

OGH-Vizepräsidentin zieht sich nach Postenschacher-Vorwürfen zurück
Eva Marek zieht Konsequenzen nach Veröffentlichung von Chatnachrichten und wird "ab sofort keine Leitungsaufgaben ausüben"

Nach der Veröffentlichung von Chatnachrichten über angeblichen Postenschacher in der Justiz durch die ÖVP hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erst am Wochenende seine Forderung wiederholt, bei der Besetzung seiner Präsidenten und Vizepräsidenten Vorschläge eines gewählten richterlichen Gremiums einzuholen.

OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek hatte erst am Samstag in Der Presse  "Konsequenzen“ für Vizepräsidentin Eva Marek angekündigt. Die Angelegenheit solle "nicht übergangen“ werden, habe Lovrek über eine Sprecherin wissen lassen. Ein für Montag anberaumtes Gespräch hat nun Folgen. 

Eva Marek werde ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben. 

Nach der Veröffentlichung von Chatnachrichten über angeblichen Postenschacher in der Justiz zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun Konsequenzen. OGH-Vizepräsidentin Eva Marek wird ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben, gab der OGH am Dienstag bekannt. Die Chats seien dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden, so die Begründung des OGH in einer Pressemitteilung.

Grüne und FPÖ begrüßen Entscheidung

Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu erhalten, sei es wichtig, dass nicht nur ihr Wirken, sondern auch alle Besetzungsvorgänge in voller Transparenz ablaufen, sagte die Grüne Justiz- und Verfassungssprecherin, Agnes Prammer, in einer Aussendung. Sie unterstützt daher den Vorschlag der OGH-Präsidentin, bei der Besetzung des OGH-Präsidentenamts sowie der OGH-Vizepräsidenten Vorschläge eines Personalgremiums einzuholen: „Hier gibt es in der Tat Nachbesserungsbedarf.“

Das Vorgehen des OGH bezüglich Marek nahm Prammer positiv auf: „In einem funktionierenden demokratischen Staatswesen müssen die Organe der Justiz über jeden Verdacht der politischen Einflussnahme erhaben sein. Ich begrüße es daher, dass OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek in den eigenen Reihen rasch für klare Verhältnisse gesorgt hat“, sagte sie.

Als „unausweichlich“ bezeichnete den Schritt der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im Korruptions-U-Ausschuss, Christian Hafenecker. „Dieser Abgang kann und wird aber nicht die einzige Konsequenz bleiben“, sagte er in einer Aussendung. „Nachdem wir bereits teilweise Einsicht in weitere Chats nehmen konnten, die den seit Jahrzehnten währenden schwarzen Würgegriff um zentrale Institutionen dieser Republik in unglaublicher Weise abzeichnen, wird es zu einem noch nie da gewesenen Sesselrücken kommen!“ „Schwarze Netzwerke und Seilschaften“ hätten Justiz- und Innenministerium „regelrecht infiltriert“, „was eine schwere Gefährdung unseres Rechtsstaats und der Sicherheit darstellt“, sagte er in einer Aussendung. „Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ist daher nicht nur eine Notwehrmaßnahme gegen diesen mafiösen tiefen schwarzen Staat, sondern vielmehr auch das demokratiepolitische Reparaturwerkzeug für die durch dessen Unwesen geschädigten Institutionen“, so Hafenecker.

Das Onlineportal "ZackZack“, betrieben von Peter Pilz, hatte am vergangenen Mittwoch Chats veröffentlicht, die nahelegen, dass die Besetzung der Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 parteipolitisch motiviert gewesen sein könnte. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) habe sich damals nicht für die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin entschieden, weil diese - so das Portal - seiner Partei nicht genehm war, sondern für Marek, die sich erst in letzter Minute beworben hatte. Brandstetter rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass die eigentliche Favoritin, Ilse Maria Vrabl-Sanda, als Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft „unverzichtbar“ sei.


Marek soll sich im Gegenzug für ihre Bewerbung erwartet haben, zwei Jahre später mit der Leitung der Generalprokuratur belohnt zu werden. Weil sie dort allerdings nicht zum Zug kam, soll sie später erbost an Brandstetter geschrieben haben: „Danke Dir für die peinliche Vorführung in der Perskomm. DANKE für das Einhalten unserer Gespräche und dass ich Dir aus einer ausweglosen Situation helfen dürfte. SPRICH (Maria-Luisa) Nittel und Vrabl verhindert werden mussten.“ Nach ihrer Station bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde Marek dann mit 1. Februar 2018 OGH-Vizepräsidentin.

"Vertrauen unabdingbare Voraussetzung"

OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek hatte bereits am Samstag „Konsequenzen“ für Marek angekündigt. In einer Pressemitteilung des OGH vom Dienstag heißt es nun, der Oberste Gerichtshof habe „keine Kenntnis“ über die näheren Umstände, die zur Veröffentlichung (der Chats, Anm.) führten und könne daher deren Rechtmäßigkeit nicht beurteilen. „Davon unabhängig sind die Chats jedoch geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden.“ Dieses Vertrauen sei „unabdingbare Voraussetzung“ für das Funktionieren des Rechtsstaats.

"Im Einvernehmen"

„Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Elisabeth Lovrek hat daher im Einvernehmen mit Mag. Marek angeordnet, dass diese im Obersten Gerichtshof ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben wird“, so der OGH. Die Agenden Mareks übernimmt der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Matthias Neumayr.

Auch lege der OGH Wert auf die Feststellung, „dass seine Richterinnen und Richter zwar vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Justizministerin ernannt werden, dass die Transparenz des Ernennungsvorgangs aber im Regelfall durch Dreiervorschläge des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs gewährleistet ist“. Die ernennenden Organe seien zwar nicht an die Vorschläge des Senats gebunden, sie sind ihnen aber bei der Besetzung von Planstellen des OGH in den letzten Jahrzehnten „ausnahmslos gefolgt“.

Auch verwies der OGH auf seine schon am vergangenen Samstag neuerlich gestellte Forderung, auch für die Planstellen der OGH-Präsidenten und -Vizepräsidenten einen Senatsvorschlag vorzusehen - bisher erfolge deren Bestellung „allein durch politische Organe“. „Der Oberste Gerichtshof ist überzeugt, dass die Umsetzung dieses Vorschlags wegen der dadurch gewährleisteten Transparenz nicht nur im Interesse aller Beteiligten läge, sondern auch ein Gewinn für den Rechtsstaat wäre“, heißt es in der Presseaussendung.

Kommentare