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Niederösterreicher trug Windeln – Frau wollte Scheidung

Nach einem selbstverschuldeten Unfall wurde ein Niederösterreicher inkontinent, seine Frau ging daraufhin fremd.

Clemens Pilz
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Gab die Windel als Lusttöter der Frau das Recht auf eine Affäre? Der OGH entschied!
Gab die Windel als Lusttöter der Frau das Recht auf eine Affäre? Der OGH entschied!
Getty Images/iStockphoto

Wer war schuld, dass die Ehe zerbrach? Der Vater von zwei Kindern, der sich alkoholisiert aufs Moped setzte, verunfallte und dadurch für seine Frau unattraktiv wurde? Oder seine Gattin, die sich in Folge mit anderen Männern eingelassen hatte? Die Frage ist für zukünftige Unterhaltszahlungen wichtig und landete nun vor dem Höchstgericht.

Das Paar war bereits drei Jahre verheiratet, als das Unglück seinen Lauf nahm. Nach einem Feuerwehrfest fuhr der damals 34-Jährige betrunken auf einem Moped los, obwohl er keine Fahrpraxis mit diesem Gefährt hatte. Auf dem Nachhauseweg verunfallte er schwer und erlitt Verletzungen, die zu einer langfristigen Impotenz und einer dauerhaften Stuhl- und Harninkontinenz führten.

Die Frau besuchte den Mann daraufhin täglich im Spital und pflegte ihn auch zu Hause. Währenddessen kümmerte sie sich auch um ihren schwerkranken Bruder, ihre ebenfalls schwerkranke Mutter und betreute die gemeinsamen Kinder. Als innerhalb kürzester Zeit der Bruder, die Mutter und zwei Firmpaten der Frau starben, unterstützte sie der Mann nicht. Er verlangte sogar, dass sie auch im Haushalt seiner Herkunftsfamilie mithelfe. Die Ehefrau tauschte daraufhin bei einer Weihnachtsfeier Zärtlichkeiten mit einem anderen Mann aus.

Windel als Lustkiller

Etwa zweieinhalb Jahre nach dem Unfall konnte der Familienvater mit Hilfe von Medikamenten wieder Sex haben. Für seine Ehefrau war es allerdings ein absoluter Lustkiller, dass er dafür zuerst seine Windeln ablegen und duschen musste. Vier Monate später ging sie eine außereheliche Beziehung ein und zog aus der Ehewohnung aus. Vor Gericht verlangte sie, dass die Ehe aus Verschulden ihres Mannes geschieden werden sollte, denn dieser habe das Ende der Ehe durch seinen fahrlässigen Unfall verursacht. Der Mann hingegen argumentierte, die Frau habe zwei Seitensprünge gehabt und versuche nun, sich ihrer Beistandspflicht zu entziehen. 

Für OGH beide schuld

Der Oberste Gerichtshof entschied nun laut "Presse", dass beide Parteien in etwa gleich schuld an der Scheidung seien. Vor dem Hintergrund der Todesfälle und der fehlenden emotionalen Stütze in der Ehe würde das Fremdgehen weniger schwer wiegen. Umgekehrt dürfe man nicht vergessen, dass der Mann nach dem Unfall selbst in einer sehr belastenden Situation war und die Frau eine außereheliche Beziehung einging, bevor die Ehe völlig am Ende war.