Kindesrückführung: Eine 4-jährige muss gegen den Willen ihrer Mutter in die USA

Ein 4-Jähriges Mädchen wird gegen den Willen seiner österreichischen Mutter in die USA gebracht – obwohl ein Gericht darin eine Gefährdung des Kindeswohls sieht.

vom 21.01.2022

Die Mutter und Mitglieder von WAVE Network (Women Against Violence Europe) protestierten am Flughafen gegen die Rückführung (© Interventionsstelle gegen Gewalt)

Mit 25 Minuten Verspätung startete gestern um 16:30 Uhr eine Lufthansa-Maschine von München Richtung San Francisco. Mit an Bord: Die 4-jährige Diana, die gegen den Willen ihrer Mutter von Wien nach Deutschland gebracht und von dort in die USA rückgeführt wurde. Proteste am Flughafen Wien und Anrufe bei der Polizei konnten den Start des Jets nicht verhindern. Es war das vorläufige Ende eines jahrelangen Rechtsstreits – und der bisherige Höhepunkt einer emotionalen Tragödie.

Dianas Mutter, eine österreichische Staatsbürgerin, war bis vor drei Jahren mit einem US-Amerikaner verheiratet und lebte in den USA, wo 2017 auch ihre gemeinsame Tochter Diana zur Welt kam. Im August 2019 beschloss sie, sich von ihrem Mann zu trennen. Er sei aggressiv, habe sie bedroht und vergewaltigt, sagte sie später vor Gericht aus. Sie reiste mit Diana nach Österreich, blieb hier und beantragte im Herbst 2019 das alleinige Sorgerecht.

Währenddessen verlangte der Vater unter Berufung auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen die Rückführung des Kindes in die USA: Diana werde von der Mutter ohne sein Einverständnis in Österreich festgehalten.

Das Bezirksgericht in Krems lehnte den Antrag des Vaters ab. Eine Entwurzelung und die Trennung von der Mutter hätte für das Kind eine „massive Traumatisierung“ zur Folge. Dadurch sei das Kindeswohl gefährdet.

Aber der Vater verfolgte den Fall bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Und der entschied im Mai 2021, dass eine Rückführung zulässig sei. „Die Herausnahme der Minderjährigen aus ihrem nunmehrigen sozialen Umfeld überschreite auch nicht jenes Ausmaß, wie sie durch den Aufenthaltswechsel bei jeder Rückführung vorliege und sei kein Grund, eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen“, so der OGH. Auch zu einer Trennung der Minderjährigen von der Mutter müsse es nicht kommen, da es der Mutter zumutbar sei, gemeinsam mit dem Kind in die USA zurückzukehren.

Dass Dianas Mutter mittlerweile in Österreich als Krankenschwester arbeitet und keinen Aufenthaltstitel in den Vereinigten Staaten hat, wischte der OGH vom Tisch: „Ihr ist es aber durchaus zumutbar, diese eigenen Nachteile einer Rückkehr in Kauf zu nehmen, hat sie doch durch ihre eigenmächtige Entführung des Kindes nach Österreich die nunmehrige Situation erst geschaffen”, so das Höchstgericht.

Laut Maria Rösselhummer vom Verein für autonome Frauenhäuser, von dem die Mutter unterstützt wird, habe ein amerikanisches Gericht dem Vater inzwischen die alleinige Obsorge zugesprochen. Rösselhummer befürchtet, dass der Vater nun mit der 4-Jährigen untertauchen könnte.

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