Pandemie

Mit Omikron wächst in Deutschland die Kritik an der Impfpflicht

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Die Zahl der Neuinfektionen steigt erstmals über 100.000 am Tag, gleichzeitig kippt der Verfassungsgerichtshof in Bayern die 2-G-Regel im Einzelhandel. Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft hält einen Verzicht auf die Impfpflicht wegen der Omikron-Welle für möglich.

Während die Zahl der Neuinfektionen mit der neuen Sars-CoV-2-Variante in Deutschland erstmals 100.000 am Tag überstieg, lockerte ein Bundesland seine Pandemiemaßnahmen – wenn auch nicht ganz freiwillig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hob am Mittwoch eine Passage der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf. Die Regierung hatte eine 2-G-Regel für den Einzelhandel erlassen. Nur wer geimpft oder genesen ist, durfte einkaufen. Ausgenommen waren Geschäfte, in denen der tägliche Bedarf gedeckt wird.

Eine Lampenverkäuferin aus Oberbayern hatte dagegen geklagt, sie fühlte sich ungleich behandelt. Die Richter gaben ihr nun recht: Zwar durfte die bayerische Landesregierung die 2-G-Regel erlassen, sie habe aber nicht ausreichend begründet, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs benötigt werden. Die 2-G-Regel im Einzelhandel ist damit in Bayern erst einmal ungültig. Das Urteil ist einer der Vorboten für jene Rechtsstreite, die auf Deutschland zukommen, sollte eine umstrittene Maßnahme wie geplant umgesetzt werden: die allgemeine Impfpflicht.

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