Öffentlicher Weg nur noch privat genutzt? Ärger in Klosterneuburg

Erstellt am 19. Jänner 2022 | 04:38
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Ein Anrainer und der zuständige Stadtrat Johannes Edtmayer (r.) vor dem versperrten öffentlichen Weg.
Foto: Hornstein
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Man sollte glauben, ein öffentlicher Weg ist für alle da. Am Ölberg in Klosterneuburg ist das nicht so.

War es vor ein paar Monaten der Büttenweg in der Meynartgasse, der in Gefahr lief in Privateigentum überzugehen, so wurde die Übernahme eines öffentlichen Weges am Ölberg schon teilweise vollzogen.

Rechtens oder nicht? Anrainer am Ölberg und der Siedlerverein empören sich allemal über die ihrer Meinungen nach willkürliche Einverleibung öffentlichen Guts.

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Dieser öffentliche Weg wurde – bewusst oder unbewusst – unpassierbar gemacht.
Foto: Stadtgemeinde Klbg.

Dieser Weg zwischen Max Posch-Gasse – Steigergasse – Am Ölberg/Egon Schiele-Gasse – Eisenhütte) ist als öffentlicher Weg auch im letztgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingezeichnet und wurde in der Vergangenheit auch rege frequentiert.

Er stellt nämlich eine wesentliche Abkürzung zur Straßenführung in Serpentinen dar und wurde daher als fußläufiger Abkürzer verwendet. Seit geraumer Zeit ist das Begehen des Weges aber nicht mehr möglich.

Dürfen Private den Zugang zu öffentlichem Grund versperren?“ proTESTIERENDE aNRAINERGRUPPE

Der Grund soll nach den kritikführenden Anrainer darin liegen, dass sich am Weg angrenzende Grundstückseigentümer des öffentlichen Weges bemächtigten, ihn teilweise durch natürliche Barrieren, aber auch, wie in der Steigergasse 12, durch ein versperrtes Gittertor unpassierbar machen. Der Lokalaugenschein der NÖN scheint die Vorwürfe zu bestätigen. In der Steigergasse 21 wird der Weg durch aufgehäuftes Erdreich unmöglich gemacht, vis à vis in der Steigergasse 12 sogar durch einen Gitterzaun.

„Es stellt sich uns abschließend die Frage, ob Private einfach so eine Barriere oder einen Zaun errichten dürfen, um den Zugang zu öffentlichem Grund und Boden zu versperren?“, so die sich gegen das Versperren wehrende Anrainergruppe. Sie fordert die Veranlassung des freien Zugangs, wie es früher möglich gewesen wäre, da es sich hier definitiv um einen rein öffentlichen Fuß- und Gehweg der Stadtgemeinde Klosterneuburg handelt.

Am östlichen Ende der Steigergasse aber auch östlich der Eichberggasse, gäbe es solche Wege, die - von wem auch immer - seit Jahren gepflegt und benützt würden. Dabei wäre man auch seitens der Anrainer bereit, gemeinschaftlich mit eigenem Werkzeug die nötige Unterstützung zu leisten.

Grüner Edtmayer als Mitkämpfer für Anliegen

Einen Mitkämpfer für ihr Begehren haben die Anrainer schon gefunden. Es ist der zuständige Stadtrat Johannes Edtmayer (Grüne): „Die Erhaltung der öffentlichen Wege ist mir ein großes Anliegen, denn sie bedeuten meistens naturnahen, öffentlichen Raum zwischen Privatgrund mit Bauwerken und damit eine willkommene Durchlüftung“. Oft wären sie aber auch eine Abkürzung, deren Fehlen so manchen Spaziergänger zum Autofahrer machen würde.

Die Entwicklung, dass viele Grundstücke immer intensiver verbaut werden, wird sich – nach Edtmayer – auf Grund der steigenden Immobilienpreise wohl so fortsetzen. „Aber wir sehen nicht nur die maximale Ausnutzung der möglichen Baudichte, sondern auch aller zusätzlichen Möglichkeiten der NÖ Bauordnung, wie das „Eingraben“ von Garagen in den Hang oder die Filetierung von Grundstücken mit Kleinparzellen in der ‚2. Reihe‘ deren Zufahrt dann nur noch über zusätzliche Bodenversiegelung anderer Grundstücke möglich ist“, so Edtmayer weiter.

Aus allen diesen Gründen ist für den Grünen Stadtrat klar: „Die öffentlichen Wege Klosterneuburgs müssen erhalten bleiben, denn sie sind die Lebensadern der zukünftigen Generationen.“

Widmung „öffentlicher Weg“ bleibt

Die NÖN fragte nach der Rechtmäßigkeit der Vereinnahmung des öffentlichen Weges Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP): „Die Stadtgemeinde hat nicht vor die derzeit bestehende Widmung zu verändern. Das bedeutet, der Weg bleibt erhalten. Allerdings ist er bis heute ja nicht ausgebaut worden.“

Für einen sicheren Weg müsse dieser baulich umfassend ausgestaltet werden, um keine Haftungsrisiken einzugehen. „Bis zu diesem Zeitpunkt sei es den Anrainern aber möglich, die ungenutzte Verkehrsfläche zu nutzen“, so der Bürgermeister.

Der Verkehrsausschuss setzte die Priorität, vor allem Wege auszubauen, die die Verbindung zu öffentlichen Verkehrsmittel verkürzen, in der Bearbeitung vorzureihen. Schmuckenschlager: „Daher ersuche ich Stadtrat Edtmayer, mit dem Verkehrsstadtrat ins Gespräch zu treten und die Plausibilität und Sinnhaftigkeit der Wegeherstellung für diesen Weg zu besprechen.“

In jedem Fall ginge die Widmung des Weges nicht verloren und würde auch nicht durch die temporäre Nutzung von Anrainern beeinträchtigt.