235.000 Euro Entschädigung für tote Kinder

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2014 wurde das Auto einer Familie von einem alkoholisierten Geisterfahrer erfasst. Die beiden Kinder verstarben noch an der Unfallstelle. Das Höchstgericht hat den Hinterbliebenen nun 235.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Die Katastrophe geschah auf der Heimfahrt, nachts auf der Westautobahn: Das Auto einer Familie wurde von einem alkoholisierten Geisterfahrer erfasst.

Jetzt hat das Höchstgericht 235.000 Euro zugesprochen. Und äußerte sich grundlegend zum Thema Entschädigung für Hinterbliebene.Die Familie fuhr am 29. Juli 2014 im deutschen Bundesland Baden-Württemberg los, ihr Ziel war der Kosovo. Nach sieben Stunden Fahrt hatte sie Wels erreicht. Da kam ihr ein Geisterfahrer entgegen, ein alkoholisierter Landwirt. Er hatte seinen Wagen auf einem Rastplatz gewendet, es war das Ende einer langen Wirtshaustour.

Der Familienvater versuchte eine Kollision zu verhindern – vergebens. Seine beiden Kinder waren sofort tot, er und seine Frau kamen mit leichten Verletzungen davon.

Letztlich musste die Haftpflichtversicherung 235.000 Euro zahlen, eingerechnet auch jener Betrag, der vor dem Urteil überwiesen worden war. Schmerzensgeld wird in dem Urteil so beschrieben: „Es ist eine Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge der Verletzung zu erdulden hat.“Die Forderung nach einer höheren Entschädigung lehnte das Gericht ab.

 

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