Rechtspanorama

Parkverbot längst unnötig: Keine Strafe

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Höchstrichter heben alte Grazer Verordnung auf.

Wien. Um Baufirmen bei der Wiedererrichtung der Grazer Synagoge zu helfen, hatte der Stadtsenat im Jahr 1999 ein Parkverbot am Grieskai verordnet. Man brauchte den Platz, um Material zu lagern und um Baucontainer aufzustellen. Die Bauarbeiten sind seit dem Jahr 2000 abgeschlossen, die Verordnung zum Parkverbot bleibt aber bestehen.

Das sah ein Autofahrer zwei Jahrzehnte später nicht mehr ein. Er wehrte sich gegen eine Strafe von 50 Euro, die er wegen Falschparkens zahlen sollte. Und tatsächlich kam ihm nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Hilfe.

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