Rechtspanorama

Bei der OP nur zuzuschauen ist zu wenig

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Patient klagte, weil Oberarzt gar nicht selbst operierte.

Wien. Er wolle vom Oberarzt persönlich operiert werden, betonte der Mann. Ja, das gehe, erklärte der Mediziner und schlug nach Studium seines Terminplans ein konkretes Datum vor. Bei der OP war der Oberarzt dann auch dabei, aber nur, indem er den Operateur beaufsichtigte. Haftet in so einem Fall das Spital für Probleme, die dem Patienten infolge des Eingriffs entstehen?

In dem Rechtsfall ging es vor allem um die Frage, ob der Mann gültig in den Eingriff eingewilligt hatte. Schließlich war er ja der Meinung gewesen, vom Oberarzt operiert zu werden. Der Mediziner allerdings entgegnete, als Operateur sei jene Person anzusehen, der die Leitung und die Aufsicht bei der Operation obliege. Dieser Aufgabe sei er nachgekommen, also mache es nichts, dass es nur der Assistenzarzt war, der den Eingriff direkt durchführte.

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