Was in dem Ministerratsvortrag zu dem künftigen Krisenmanagement sofort auffällt: Es wird nur die Bundesebene neu geregelt, das notwendige Zusammenspiel zwischen der Regierung und den Bundesländern bleibt ausgespart. Oder findet sich nur in der vagen Formulierung, dass im Fall einer Krise ein Koordinierungsgremium eingerichtet wird, das die Länder miteinbezieht. Das ist schon etwas dürftig, weil uns die Corona-Krise ja deutlich gezeigt hat, dass der Kampf dagegen immer dann am besten funktioniert hat, wenn alle Ebenen eine gemeinsame Strategie verfolgt haben – ganz pragmatisch und ohne jedwedes parteipolitisches Kalkül.
Aber wenn es um Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern geht, dann will sich offiziell niemand politisch die Finger verbrennen. Im Hintergrund wiederum prallen Zentralisten und Föderalisten aufeinander, wobei beide Seiten mit Argusaugen darauf schauen, dass es nicht die geringste Machtverschiebung gibt. Das beste Negativbeispiel dafür ist die Schulverwaltung. Da musste extra eine Mischbehörde geschaffen werden, weil sich Bildungsministerium und Landesschulbehörden aus Angst vor Machtverlust nicht auf klare Strukturen einigen konnten.
In der Krise geht es aber nicht um Macht. Da verlangt die Bevölkerung, dass der Staat reibungslos und effizient funktioniert. Ob der strategische Kopf in Wien oder in einer Landesregierung sitzt, ist Nebensache. Das Ergebnis zählt. Beim aktuellen Waldbrand im Raxgebiet etwa führen sinnvollerweise Landes- und Bezirksfeuerwehrkommando Regie. Innenministerium und Bundesheer sind „nur“ Assistenz. Bei einem österreichweiten Blackout wäre das wohl umgekehrt.
Auf den ersten Blick klingt das einfach und logisch. Im politischen Denken scheint dieser Kompetenz-Kataster aber so kompliziert, so explosiv zu sein, dass ihn niemand mehr wirklich angreifen oder gar neu niederschreiben möchte. Immerhin sind schon einige Minister am Entflechten der Zuständigkeiten von Bund und Ländern kolossal gescheitert – zuletzt Josef Moser. Es ist natürlich leichter, ein Bundes-Krisengesetz im Parlament zu beschließen als wegen der Bundesländer die Verfassung bemühen zu müssen. Ein gesamtstaatliches Krisengesetz wäre dennoch das lohnendere Ziel.
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