Rechtspanorama

Was man vor der Ehe sagt, gilt nach ihr nicht

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Scheidung sorgt dafür, dass das Testament ungültig wird.

Wien. Hat man sich von jemandem getrennt, kann man diese Person nicht mehr sehr lieb haben. Von dieser These geht seit 2017 das Erbrecht aus. Konkret ordnet es an, dass ein zugunsten eines früheren Lebenspartners oder Ehegatten geschriebenes Testament nach der Trennung ungültig wird, sofern man nicht extra Gegenteiliges angeordnet hat. Nun aber forderte eine Frau nach dem Tod ihres 2018 verstorbenen Ex-Manns trotzdem ein Erbe ein. Die Begründung: Der Mann habe das Testament ja schon vor der Hochzeit und nicht erst während der Ehe errichtet, weswegen die Scheidung in diesem Fall keine Rolle spiele. Aber kommt sie damit durch?

Diese unter Juristen strittige Frage wurde nun vom Obersten Gerichtshof (2 Ob 76/21x) geklärt. Er entschied, dass letztwillige Verfügungen gegenüber dem Ex-Partner auch dann ungültig werden, wenn sie vor der Ehe verfasst wurden. Dafür spreche der Sinn der Bestimmung. Und ein Eheende sei typischerweise auch damit verbunden, dass man das Vermögen trennt. Die Frau erhält aus dem Erbe ihres Ex-Manns, von dem sie bereits seit 1990 geschieden war, kein Geld.

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