Einspruch

Wie nötig sind NS-Prozesse gegen Hundertjährige?

Todesmarsch Denkmal Gedenkstein fuer auf dem sogenannten Todesmarsch ermordeten und umgekommenen Hae
Todesmarsch Denkmal Gedenkstein fuer auf dem sogenannten Todesmarsch ermordeten und umgekommenen Hae(c) imago/Christian Ditsch (imago stock&people)
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Eine 96-jährige, die aus dem Pflegeheim flieht, ein 100-Jähriger vor Gericht: Die Verfolgung von KZ–Tätern ist in einer gespenstischen Endphase.

Der „Stahlpalast“ in Brandenburg an der Havel, sonst für Sportveranstaltungen genutzt, ist zum Gerichtssaal umfunktioniert. Denn reisefähig ist der Angeklagte nicht, der 100-Jährige, der sich hier rechtfertigen muss. Er war Wachmann im KZ Sachsenhausen. Fast 80 Jahre später ist er nun angeklagt. Es geht um Beihilfe beim Erschießen sowjetischer Kriegsgefangener und bei der Ermordung von Häftlingen mit Zyklon B. Bis mindestens Jänner kommenden Jahres soll der Prozess dauern. Bis jetzt schweigt der Angeklagte.

Die letzten NS-Prozesse: Es sind Prozesse gegen 100- oder fast 100-Jährige. Weltweit Schlagzeilen hat Ende September die Nachricht von der 96-jährigen Angeklagten in Schleswig-Holstein gemacht, die aus ihrem Pflegeheim floh, um dem Prozessauftakt zu entgehen. 18 und 19 Jahre alt war sie (nach damaligem Recht minderjährig), als sie von Juni 1943 bis April 1945 als Stenotypistin und Schreibkraft des Lagerkommandanten im KZ Stutthof bei Danzig arbeitete. Sie ist die erste zivile KZ-Angeklagte überhaupt. In Stutthof starben Zehntausende Häftlinge an Unter- und Nichtversorgung, mindestens 200 wurden mit Zyklon B ermordet.

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