Dilemma um Impfung

Arzt rät ab, aber zweiter Stich für Urlaub nötig!

Salzburg
02.08.2021 08:45

Robert Schmidt aus der Stadt Salzburg fährt leidenschaftlich gerne nach Kroatien auf Urlaub. Der Grenzübergang ist jedoch in dieser Saison eine schier unüberwindbare Hürde. Obwohl der Pensionist von Corona genesen und einmal geimpft ist. Eine zweite Impfung aus formalen Gründen soll die einzige Lösung sein.

Sobald Robert Schmidt die österreichische Grenze passiert, ist sein Grüner Pass nicht mehr gültig. Und das, obwohl er genesen und geimpft ist. „Mein Kroatien-Urlaub ist mir sehr wichtig, aber der Grenzübertritt ist gerade unmöglich“, sagt er.

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Mein Kroatien-Urlaub ist mir sehr wichtig, aber der Grenzübertritt ist gerade unmöglich.

Robert Schmidt

Dabei sollte der Grüne Pass samt Handy-App die Handhabe der drei G‘s eigentlich erleichtern und länderübergreifend vereinheitlichen. So ist der QR-Code, den man beim Einlesen seiner Daten auf dem Handy dargestellt bekommt, eigentlich in der EU, den EWR-Staaten und in der Schweiz als Negativ-Nachweis gültig.

Dass das System nicht immer funktioniert, zeigt das Dilemma von Robert Schmidt. Er ist im Vorjahr an Covid erkrankt und hat sich im heurigen April einmal impfen lassen.

Ausreichend Antikörper entwickelt
Bei Genesenen reicht eine Impfdosis aus, um genug Antikörper gegen das Virus zu entwickeln und den Status „vollimmunisiert“ zu bekommen. „Mein Arzt hat mir von einer zweiten Impfung abgeraten, weil sie eine unnötige Belastung für meinen Körper wäre“, erzählt der Pensionist.

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Mein Arzt hat mir von einer zweiten Impfung abgeraten, weil sie eine unnötige Belastung für meinen Körper wäre.

Der Pensionist

„Mir wurde gesagt, dass es keine Lösung gibt“
Will der Salzburger jedoch nach Kroatien, ist sein Grüner Pass auf einmal ungültig, da nur eine Impfung registriert ist. „Ich habe beim Bundeskanzleramt und dem Gesundheitsministerium angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass es keine Lösung gibt“, erzählt er.

Auf „Krone“-Anfrage verwies die AGES auf das Gesundheitsministerium: So könnten im internationalen Reiseverkehr zwei Dosen zur Einreise vorgeschrieben sein. Heißt: Betroffene sollten sich aus „formalen Gründen“ noch einmal impfen lassen - obwohl sie eigentlich schon vollimmunisiert sind.

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