Zum Hauptinhalt springen

Grüner Pass doch nicht via E-Card

Politik

Das Projekt wird wegen Bedenken von Datenschützern zurückgestellt.


Viele Wege führen zum Schnitzel. Sie eint: Es muss ein Nachweis sein, dass man entweder von einer Corona-Infektion genesen, auf eine Infektion hin getestet ist oder eine Schutzimpfung gegen das Virus erhalten hat. Bei den Öffnungen ab 19. Mai wird es noch kein eigenes Digital-Zutrittssystem geben. Das kommt erst im Juni als Vorlauf auf den Grünen Pass, der ab Juli EU-weit kommen soll.

National bleiben auch danach sämtliche analoge Nachweise gültig, etwa der gelbe Impfpass oder die Bestätigung eines negativen Testergebnisses als Ausdruck. Wer ein Smartphone hat, wird wohl langfristig auf eine spezielle App umsteigen mit QR-Code, das vereinfacht die Angelegenheit. Das Handy ist heutzutage bekanntlich fast immer mit.

Auch die E-Card sollte zum Zutritt berechtigen, dürfte nun aber als quasi Grüner Pass im Scheckkartenformat doch nicht kommen. Das wäre als "zusätzliches Service-Angebot für eine niederschwellige Prüfung" gedacht gewesen, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt. Die Sozialversicherung wollte für zum Beispiel die Lokalbetreiber eine Einlesemöglichkeit des 20-stelligen Codes schaffen, der auf der Rückseite jeder E-Card eingeprägt ist. Das Problem: Theoretisch könnte es hier zu Missbrauch von Daten kommen.

Verwirrung um Registrierungspflicht

Wer die Rückseite der E-Card einscannt, könnte auch ein Foto machen und dann jederzeit den aktuellen Test-Status der Besitzer erfragen. Das hatten auch Datenschützer wie "epicenter. works" kritisiert. Zudem sei ein massenhaftes, automatisiertes Abrufen von Daten aller sozialversicherten Personen möglich. Das Gesundheitsministerium schreibt nun: "Der Datenschutzrat hat sich zur Verwendung der E-Card kritisch geäußert. Daher wird dieses zusätzliche Service hintangestellt."

Übrig bleiben somit der Nachweis via QR-Code oder ausgedruckte Dokumente wie Testergebnisse oder auch der Impfpass. Übernächste Woche, wenn ganz Österreich den Freizeitsektor wieder teilweise öffnet, werden die meisten Zutrittskontrollen noch auf die analoge Art und Weise vorgenommen.

Unklar ist, ob es eine Registrierungspflicht in Lokalen geben wird. Diese war ursprünglich angekündigt worden, sich nun aber nicht mehr in einem Entwurf der Verordnung des Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein finden. "Gerüchte und Auslegungen" wolle man nicht kommentieren", hieß es dazu aus dem Ministerium, über das Wochenende werde es noch Verhandlungen zu der "Öffnungs-Verordnung" geben. Die Gastronomie hatte im Vorjahr lange die Registrierungspflicht abgelehnt, Wirte seien keine Kontrolleure. In Vorarlberg wurde bei den Öffnungen aber auf Registrierungen gesetzt. (sir)