Die Idee liegt auf der Hand: Wer eine Dachfläche oder sogar nur einen Balkon hat, kann zum Stromerzeuger werden und die Energie in der Nachbarschaft zum Freundschaftspreis verkaufen. Sich eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen, ist vielleicht eine zu große Investition? Energiegemeinschaften können und sollen auch hier greifen. Denn genau jene Nachbarn, Freunde oder andere Interessierte, die günstig oder "gratis" Strom beziehen wollen, können sich auch am Bau einer Anlage beteiligen. Die möglichst direkte Abnahme dort, wo der Strom produziert wird, steckt als Grundgedanke hinter dem Modell, das ein wichtiges Element der Energiewende in Österreich werden soll. Aber noch hakt es an einigen Enden, kritisieren die großen Energieerzeuger. 

Stromnetzmonopol infrage gestellt

Die finanziellen Eintrittshürden - konkret die geplanten Netzzutrittspauschalen - die das Klimaministerium vorsieht, sind der E-Wirtschaft allerdings zu niedrig. Immerhin werde dadurch das Stromnetz-Monopol in Österreich aufgerissen, so Michael Strugl in seiner Funktion als Präsident von Oesterreichs Energie. Dieses Netz ist  hochgradig sicherheitsrelevant. "Das ist ein sehr kritischer Punkt," so Strugl. Hinter dieser Öffnung liegen Strugl zufolge sehr komplexe Prozesse mit Datenabtausch und vielen technischen Regeln. "Das muss jemand bezahlen," erklärt Strugl das Problem. "Wenn die Netzzutrittspauschalen nicht kostendeckend sind, zahlt das am Ende der Stromkunde."

Michael Strugl: "Gut ist, dass mit den Energiegemeinschaften Betroffene zu Beteiligten gemacht werden, aber sie müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie alle anderen"
Michael Strugl: "Gut ist, dass mit den Energiegemeinschaften Betroffene zu Beteiligten gemacht werden, aber sie müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie alle anderen" © APA/HANS PUNZ

"Klar für Energiegemeinschaften"

Generell ist der Interessenverband, in dem die großen Energieerzeuger zusammengeschlossen sind, aber klar für die Energiegemeinschaften. Sie sollen im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eine bessere rechtliche Grundlage als bisher bekommen. Strugl: "Gut ist, dass mit den Energiegemeinschaften Betroffene zu Beteiligten gemacht werden, aber sie müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie alle anderen." Für eine reibungslose Integration von Energiegemeinschaften hält er Übergangsfristen für notwendig, und zwar zwischen drei und sechs Monaten bei kleineren Anlagen und bis zu zwei Jahre bei größeren.

Pionierarbeit für Energiegemeinschaften hat in Österreich etwa das Unternehmen efriends geleistet. Interessierte können mit fixen Geldbeträgen Fotovoltaikanlagen etwa auf Betriebsgebäuden mitfinanzieren und bekommen dafür beispielsweise fünf Jahre Strom. Acht Investitionsprojekte hat das Weinviertler Unternehmen so bereits umgesetzt, weitere sind gerade in der Phase des Geldeinsammelns.

Stromversorger haben auch aus anderer Sicht Interesse an Energiegemeinschaften, nicht zuletzt, weil sie selbst als Initiatoren und  Dienstleister auftreten können.