Landtmann-Betreiber Berndt Querfeld sieht sich wegen Mietzinsrückständen mit einer Räumungsklage der Wlaschek-Privatstiftung konfrontiert. Eine außergerichtliche Einigung ist aber noch nicht vom Tisch.
Eigentlich ist die Corona-Pandemie schuld. Aber davon hat Berndt Querfeld, der Betreiber des Traditionskaffehauses Landtmann, nichts. Und auch die Vermieterin der Landtmann-Räumlichkeiten, die Privatstiftung (samt Tochtergesellschaften) des verstorbenen Billa-Gründers und Immobilien-Tycoons Karl Wlaschek, kann sich davon nichts abschneiden. Wenn der Streit zwischen den beiden Parteien vor Gericht ausgetragen wird, wird am Ende entweder die Stiftung oder der Café-Betreiber eine Niederlage verschmerzen müssen.
Doch soweit muss es nicht kommen. Bezüglich der wegen Corona nicht bezahlten Mieten könnte auch ohne Urteil eine Einigung (Vergleich) erzielt werden. Man wolle die Tür nicht zuschlagen, heißt es seitens der Stiftung. Klar ist: Schon für Freitag (23. April) ist im Bezirksgericht Wien Innere Stadt die erste Verhandlung anberaumt.