Sanitäter mit Krankenbett

Coronavirus

Innsbruck: Nur mit negativem Test in Ambulanz

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Derzeit gilt in den Krankenhäusern ein generelles Besuchsverbot. 

Die Tirol Kliniken verschärfen ab 7. April erneut ihre Corona-Regeln. Ab kommendem Mittwoch müssen alle Patienten mit einem geplanten Termin an einer Ambulanz an der Innsbrucker Klinik einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Ausgenommen davon sind Notfälle, akute Ambulanzbe­suche sowie Kinder, teilten die Tirol Kliniken, wie berichtet, kürzlich mit.

Striktes Besuchsverbot

Derzeit gilt an den Krankenanstalten zudem ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Besucher von Palliativ- und Intensivpatienten (mit Ausnahme von Covid-Patienten), ­demenziell Erkrankten und Minderjährigen sowie eine Begleitperson bei Geburten.
Ausnahme Geburt. Außer Begleitpersonen bei Entbindungen müssen alle Personen vor dem Betreten der Klinikgebäude einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen.

Bei durchgemachter CoV- Infektion reicht Bestätigung

Online abrufbar. Sollte innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Covid-Infektion durchgemacht worden sein, ist kein negativer Test notwendig. Eine Bestätigung über die durchgemachte Infektion oder der Nachweis über neutralisierende Antikörper reicht aus, hieß es seitens der Tirol Kliniken. Bei einer geplanten stationären Aufnahme ist jedoch ein negativer PCR-Test notwendig. Alle weiteren Besuchsregelungen der einzelnen Standorte der Tirol Kliniken sind im Internet abrufbar.
 

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