Am Donnerstag, 1. April, werden Wien, Niederösterreich und das Burgenland in eine “Osterruhe” geschickt. Das bedeutet, dass der Handel – mit Ausnahme der Supermärkte und Apotheken – zusperren muss und auch körpernahe Dienstleistungen wie Frisöre oder Freizeiteinrichtungen wie Zoos geschlossen bleiben müssen.

Wien hat den Lockdown Anfang der Woche bis 11. April verlängert, am Mittwochabend sind auch Niederösterreich und das Burgenland dem Wiener Beispiel gefolgt. Damit gilt der Lockdown in der gesamten Ost-Region bis 11. April.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte das mit der ausständigen bundesweiten Strategie und damit, dass man sich "solidarisch mit Wien" zeigen wollen. Das Burgenland betonte indes am Mittwoch einmal mehr, mit Niederösterreich und Wien eine gemeinsame Lockdown-Lösung finden zu wollen. Nachdem die Bundeshauptstadt die "Osterruhe" schon verlängert hat, wolle man sich mit Niederösterreich bis Freitag abstimmen, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Es brauche einen Schulterschluss der Länder, wurde gegenüber der APA bekräftigt.

Die Bundeshauptstadt hat darüber hinaus noch schärfere Maßnahmen beschlossen. Zwar darf man die eigenen vier Wände weiterhin zur körperlichen und psychischen Erholung verlassen, an ausgewählten öffentlichen Plätzen gilt ab Donnerstag auch im Freiendas verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske.

Gelten wird die Maskentragepflicht an diesen fünf Locations:

  • Donaukanal: Uferbereich und Treppelweg im Bereich zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke
  • Schwedenplatz
  • Maria-Theresien-Platzbzw. Museumsplatz („MQ-Vorplatz“)
  • Karlsplatz: der Bereich umfasst den Resselpark, den Rosa Mayreder-Park, den Esperantopark und den Gerardipark
  • Stephansplatz: rund um den Dom und den Stock im Eisen-Platz bis zu den U-Bahn-Aufgängen

Beschilderungen vor Ort sollen auf die Maskenpflicht hinweisen. Die Wiener Polizei wird – gemeinsam mit dem Büro für Sofortmaßnahmen des Wiener Magistrats – in Schwerpunktkontrollen vor Ort sein.

"Wir verhängen diese Maßnahme nicht, um die Bevölkerung zu ‚sekkieren‘, sondern um die bereits bestehenden Regeln nachzuschärfen und damit das Infektionsgeschehen weiterhin zu verringern. Denn auch das Wiener Spitalswesen ist nicht unendlich belastbar", erklärt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch. 

"Nehmen Sie die Situation ernst, es geht um Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Auch junge Menschen sind durch die hochansteckenden Mutationen oft hart getroffen, mitunter mit mehrwöchigen Aufenthalten auf den Intensivstationen. Gehen Sie auf physische Distanz und halten sie – auch während der Osterfeiertage – sozialen Kontakt mit Ihren Angehörigen und Mitmenschen über die sozialen Medien und das Telefon", appelliert Ludwig an die Bevölkerung.

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker(SPÖ) legt am Mittwoch bei einer Pressekonferenz auch Niederösterreich nahe, den Lockdown zu verlängern. "Wien und Niederösterreich sind so verschränkte Regionen, dass es gescheiter wäre, hier gemeinsame Entscheidungen zu treffen", so Hacker.

Keine Straßensperren, aber Schwerpunktkontrollen

Die Exekutive in Wien wird das Einhalten der Regeln jedenfalls verstärkt kontrollieren. So sollen verstärkte Polizeistreifen Gruppenbildungen verhindern. Stärkere Kontrollen sollen auch an den Ein- und Ausfahrten der Stadt stattfinden, insbesondere für den Fall, dass Niederösterreich und das Burgenland ab 6. April den Handel wieder öffnen sollte. Erlaubt ist laut Verordnung nämlich nur, die Stadtgrenze für Familienbesuche (eine Person darf einen anderen Haushalt treffen) oder zur Erholung im Freien zu überqueren. Einkaufsfahrten in andere Bundesländer sind aber verboten.

“Man darf sich jedenfalls nicht vorstellen, dass es Straßensperren in allen betroffenen Bundesländern geben wird, das wäre auch personell nicht umsetzbar. Dennoch muss man aber jederzeit an allen Örtlichkeiten, besonders in der Ostregion, mit Kontrollen rechnen”, erklärt Harald Sörös, Sprecher des Innenministeriums, gegenüber “Wien heute”. Neben stichprobenartigen Kontrollen an Hauptverkehrsrouten seien auch lokale Schwerpunktkontrollen geplant, mit Unterstützung von der Autobahnpolizei und Zivilstreifen. Kontrollen wird es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, also in Bus und Bahn, geben. 

“Es geht immer darum, als Angehaltener oder als Beamtshandelter etwas glaubhaft zu machen. Sprich: Man muss dem Polizisten oder der Polizisten glaubhaft machen, dass man der Verordnung nicht zuwiderhandelt. Und dann sind es auch Entscheidungen im Einzelfall, ob der Sachverhalt dementsprechend glaubhaft wirkt oder nicht”, so Sörös. Wird ein Verstoß gegen die Regeln festgestellt, droht ein Organmandat um die 100 Euro oder eine Anzeige.