Das Testangebot in den vier von der ab Freitag geltenden Ausreisetestpflicht betroffenen Tiroler Gemeinden - Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol - wird erweitert. Dies teilte das Land am Mittwoch in einer Aussendung mit. Ein Antikörper-Nachweis sei für eine Ausreise aber nicht zulässig, hieß es. Anmeldungen für die Tests sind unter www.tiroltestet.at oder über die Gesundheitshotline 1450 möglich.

"Der erforderliche Coronatest kann grundsätzlich überall gemacht werden - der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft", erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes. Die Personen seien allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Haiming, Roppen, Virgen oder Matrei in Osttirol einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

Die Testverpflichtung gelte für alle Personen, die sich auf dem jeweiligen Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

"Ein neutralisierender Antikörpertest ist laut dem Gesundheitsministerium nicht mit einem Antikörpertest bei einem Hausarzt bzw. einer Hausärztin gleichzusetzen", betonte Rizzoli. Neutralisierende Antikörper können nur durch spezielle Tests, sogenannte Neutralisationstests, nachgewiesen werden. Dies müsse in speziellen Laboren erfolgen. "Darüber hinaus ist eine mögliche Reinfektion bzw. eine mögliche Ansteckung gerade bei den Virusmutationen, auch nach kürzlicher Erkrankung, wissenschaftlich noch nicht ausreichend abgeklärt", so Rizzoli. Aus diesem Grund seien weder ein Antikörper-Nachweis, noch eine Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten durchgemachte Corona-Infektion zulässig.