4 personen.png

Coronavirus

Treffen mit vier Personen gilt jetzt als Veranstaltung

Teilen

Bauernschnapsen mit vier Spielern ist ab sofort eine – illgale – Veranstaltung.

Wien. Morgen endet die Begutachtungsfrist für die neuen Corona-Regeln für Events – und Gesundheitsminister Rudi Anschober bleibt auf seiner harten Linie:

  • Vierer-Grenze: Ab einer Zusammenkunft von vier Personen im öffentlichen Raum ist künftig das „Zusammenströmen von Menschen“ gegeben – ab dann ist das eine nicht genehmigte Veranstaltung.
  • Strafen: Findet die Veranstaltung in einer gewerblichen Event-Location statt, gibt es deutlich höhere Strafen. Bei Privat-Events bleiben die Strafen (bis zu 1.450 Euro pro Teilnehmer) gleich.
  • Wohnung: Gültig ist die Regelung auch im privaten Bereich – dort wird laut Anschober aber nicht kontrolliert. Zusammentreffen von zwei Haushalten bis zum Beginn der Ausgangssperre um 20 Uhr sind de facto straffrei.

Anschober: Keine Kontrollen im privaten Wohnbereich

Die Begutachtungsfrist der Gesetzesnovellen läuft noch bis morgen Dienstag, 12.00 Uhr. Am 18. März soll sich in der Folge der Gesundheitsausschuss des Nationalrates mit dem Novellenpaket befassen. Mit den Novellen soll unter anderem die Regelung zum „Zusammenströmen von Menschen“ konkretisiert werden. Es wird explizit eine Mindestanzahl von vier Personen festgelegt. „Dies wurde von externen rechtlichen BeraterInnen empfohlen, da die geltende, wenig konkrete Rechtslage in diesem Punkt Unklarheiten verursacht hat. So wie die bestehende Regelung auch soll die künftige auf alle Orte von Zusammenkünften anwendbar sein und erfasst damit sowohl öffentliche als auch private Orte. Aber ich halte klar und deutlich fest: Kontrollen im privaten Wohnbereich schließt das Gesetz weiterhin explizit aus. Von einem Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte kann daher keine Rede sein. Dennoch braucht es gerade jetzt, wo die Infektionszahlen wieder steigen, entsprechende Regelungen, um die Pandemie bestmöglich zu bekämpfen, um so Tod und Leid zu verhindern“, so der Gesundheitsminister.

Anschober mit Appell

Anschober appelliert in einer Aussendung, in der Frage der Krisenbewältigung von parteipolitischer Polemik und Fehlinformation abzusehen: "So behaupten etwa heute die Neos, dass aufgrund einer Erhöhung der Strafen ein nicht bewilligtes Treffen im Freien mit einer befreundeten Familie schnell zum finanziellen Desaster führen könne. Das ist falsch, denn es sollen nur Strafen für von Betriebsstätten oder von gewerblichen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen erhöht werden. Der übrige Strafrahmen bleibt unverändert. Und zur Aussage, dass zukünftig auch Treffen zweier Familien bis zu vier Personen untersagt werden könnten, ist zu sagen, dass dies erst ab einer Anzahl von vier Personen gilt und nicht darunter. Dabei ist mir wichtig zu betonen, dass bei Verordnungen gerade auch in diesem Punkt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz immer einzuhalten ist und entsprechend differenzierende Regelungen zu erlassen sind. Dies wird auch in den Erläuterungen zum Gesetz klar zum Ausdruck gebracht."
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.