Obduktion eingeleitet

Tod nach Impfung: Kein Fall für die Justiz

Niederösterreich
08.03.2021 13:31

Die Staatsanwaltschaft Krems wird nach dem Tod einer Krankenpflegerin des Landesklinikums Zwettl - kurz nach der Verabreichung des Corona-Impfstoffs AstraZeneca - kein Verfahren einleiten. Es liege „kein Anfangsverdacht“ auf eine strafbare Handlung vor. Stattdessen soll nun mittels Obduktion die genaue Todesursache ermittelt werden.

„Aktuell gibt es keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung“, wurde seitens der AGES am Samstag betont. Auch das Wiener AKH, wo die Frau behandelt wurde, und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hatten bisher keinen Zusammenhang zwischen dem Ableben der Frau und dem Impfstoff hergestellt. Ersten Informationen zufolge starb die 49-jährige Krankenschwester infolge schwerer Gerinnungsstörungen.

Genaue Todesursache noch unklar
Zumindest strafrechtlich wird der Vorfall vorerst keine Konsequenzen haben. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems bestätigte, gebe es „keinen Anfangsverdacht“. Mit einer Obduktion am Wiener AKH soll die Todesursache der 49-Jährigen festgestellt werden. Das Ergebnis werde in den kommenden Wochen vorliegen, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem AKH.

Entlastet wurde das Landesklinikum Zwettl unterdessen auch vom Ergebnis einer am Wochenende durchgeführten sanitätsbehördlichen Überprüfung. Wie der „Kurier“ am Montag berichtete, wurden in diesem Rahmen keinerlei Hinweise auf eine fehlerhafte Anwendung oder eine mögliche Verunreinigung des Impfstoffes zutage befördert. Eine Delegation der Landessanitätsdirektion sowie der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft hatten sich in das Spital in der Waldviertler Bezirksstadt begeben.

Der Weg der AstraZeneca-Impfcharge sei von der Anlieferung über die Lagerung bis zur Verabreichung an die betroffene Krankenpflegerin lückenlos dokumentiert worden. Die Spitalshygienikerin habe den gesamten Vorgang der Verimpfung mittels „Standard Operating Procedure“ (SOP) im Rahmen des Qualitätsmanagements festgehalten.

Auch Kollegin in stationärer Behandlung
Eine 35-jährige Kollegin der Verstorbenen befand sich nach ihrer Impfung in stationärer Behandlung auf der internen Abteilung im Landesklinikum Zwettl. Zum Zustand der Frau machte die NÖ-Landesgesundheitsagentur am Montag mit Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht keine Angaben. Laut „Kurier“ wird ein Zusammenhang der beiden Fälle aber mittlerweile ausgeschlossen. Auch die Betroffene 35-Jährige soll entsprechende Vorerkrankungen und Blutgerinnungsstörungen haben.

Aufgrund der Vorfälle wurde vorsichtshalber eine ganze Charge des Impfstoffs „eingefroren“. „Termine, die wegen des Impfstopps abgesagt werden müssen, sollen so bald wie möglich nachgeholt werden“, erklärte die AGES.

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