Wohnbeihilfe in OÖ darf nicht von Deutschkenntnissen abhängen, sagt EuGH-Anwalt

Wohnbeihilfe in OÖ darf nicht von Deutschkenntnissen abhängen, sagt EuGH-Anwalt
Die Bürger müssen keinen Nachweis bringen, sonst wäre das EU-widrig. Das ist die Meinung des EuGH-Anwalts, dem das Gericht meist folgt
 

In Oberösterreich, hatte die schwarz-blaue Regierung in Linz bestimmt, muss man seine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn man Wohnbeihilfe bekommen will. Diese Regeländerung für nicht-EU-Bürger hatte für viel Wirbel gesorgt, jetzt droht sie zu fallen - und dem Land Oberösterreich teure Nachzahlungen.

Denn nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts verstößt diese Regelung gegen EU-Recht. In dem Rechtsstreit (C-94/20) geht es um einen türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und daher auch keine Wohnbeihilfe mehr bekommt. 

Der Erfinder der umstrittenen Regelung, der oberösterreichische Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner, reagierte gelassen: Es gebe noch kein Urteil, sondern das sei nur eine Empfehlung. Was richtig ist, allerdings folgt der Gerichtshof in der Regel der Ansicht des Generalanwalts.

Worum geht es konkret?

Der türkische Staatsbürger machte vor den österreichischen Gerichten geltend, dass die Voraussetzung des Nachweises von Deutschkenntnissen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, den die EU-Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen festschreibt. Diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Landesgericht Linz hat den EuGH um Auslegung ersucht.

Die Wohnbeihilfe, die auf 300 Euro begrenzt ist, sei eine "Kernleistung" im Sinne der EU-Richtlinie, argumentierte der EuGH-Generalanwalt. Die Richtlinie sei daher so auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften wie im Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes entgegenstehe, welche die Erfordernis von Deutschkenntnissen an einen Nachweis knüpfen. Nach der Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten angehalten, langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinne des nationalen Rechts wie eigene Staatsangehörige zu behandeln.

Die EU-Richter sind nicht an die Meinung des Generalanwalts gebunden, folgen diesem aber üblicherweise in vier von fünf Fällen.

Der oberösterreichische Wohnbaureferent Haimbuchner reagierte gelassen: Es gebe noch kein Urteil, sondern nur eine Empfehlung, meinte er am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag. "Wir haben sehr gute Argumente und wir stehen auf der Seite der Österreicher und nicht der utopischen Multikulturalisten". Man werde nun das Urteil abwarten. Notfalls habe er auch einen nicht näher definierten "Plan B" oder sogar einen "Plan C", kündigte Haimbuchner an. Er werde weiter darauf setzen, dass man nur dann eine geförderte Wohnung erhalte, wenn man die Sprache beherrsche.

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