Im Schnitt 750 pro Tag

Corona-Verstöße: 15.800 Strafen in drei Wochen

Österreich
02.03.2021 10:42

15.800 Mal ist seitens der Polizei in Österreich in den vergangenen drei Wochen, also seit den jüngsten Lockerungen, aufgrund von Verstößen gegen die Covid-Maßnahmen gestraft worden - vorwiegend aufgrund von fehlendem Sicherheitsabstand oder fehlender FFP2-Maske. Pro Tag kamen damit im Durchschnitt 750 Anzeigen und Organstrafmandate zusammen.

Der Tagesschnitt liege damit etwas über den Werten vom vergangenen Frühjahr von Mitte März bis Mitte Mai, berichtete das ORF-„Morgenjournal“. Neben Verstößen gegen Sicherheitsabstand und FFP2-Maskenpflicht, die im Vordergrund stünden, so Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer, seien zuletzt aber auch Corona-Partys, etwa in Tirol am Wochenende, hinzugekommen.

Schwerpunktkontrollen in Wiener Innenstadt
Ebenso führten die Schwerpunktkontrollen in der Wiener City, die seit Anfang Februar seitens der Polizei regelmäßig durchgeführt werden, - wie berichtet - zu zahlreichen Anzeigen. In sozialen Netzwerken war zuletzt zu „geplanten Schlägereien und Ansammlungen“ aufgerufen worden, weshalb die Innenstadt nun verstärkt kontrolliert wird, um erst gar nichts „hochkochen zu lassen“, wie Polizeisprecherin Barbara Gass gegenüber der APA erklärte. Die Corona-Strafen seien sozusagen „ein Nebeneffekt“.

Als Beispiel wurde im „Morgenjournal“ der Fall zweier 16-Jähriger thematisiert, die in der Wiener Innenstadt nach der Covid-Verordnung abgestraft wurden. Die Burschen sollen gemeinsam im Freien mit Masken unterwegs gewesen sein und hätten diese nur kurz abgenommen, um zu trinken. Die jeweils 90 Euro hätten sie an Ort und Stelle beglichen.

Kein Einspruch im Nachhinein möglich
Organmandate sind an Ort und Stelle zu bezahlen, 90 Euro werden dabei fällig. Wer bezahlt, „gesteht seine Schuld sozusagen ein“, so Gass. Im Nachhinein besteht kein Rechtsmittel mehr, Einspruch kann nicht mehr eingelegt werden.

Wer es auf eine Anzeige ankommen lässt, riskiert eine höhere Summe. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe gestraft wird, entscheidet dann die Gesundheitsbehörde. Gass versicherte jedoch, dass bei Verstößen gegen die Covid-Maßnahmen die Polizei „zuerst das Gespräch“ suche. Bei Einsicht würden „weiterhin Abmahnungen“ ausgesprochen.

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