Coronavirus

Soldat zeigt nach Coronatest Militärarzt an

Ein Rekrut, der laut seinem Anwalt zum Coronatest gezwungen wurde, hat jetzt Strafanzeige eingereicht.

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Ein Rekrut wurde laut seinem Anwalt Heinz Raschein von einem Militärarzt zum Corona-Test gezwungen. Der Rekrut habe jetzt Anzeige eingereicht. (Symbolbild)
Ein Rekrut wurde laut seinem Anwalt Heinz Raschein von einem Militärarzt zum Corona-Test gezwungen. Der Rekrut habe jetzt Anzeige eingereicht. (Symbolbild)
FABRICE COFFRINI / AFP / picturedesk.com

Die Schweizer Armee führt seit letztem Frühling bei allen Einrückenden und dem Betriebspersonal eine sogenannte "Sanitarische Eintrittsmusterung" durch. Um eine Ausbreitung der Corona-Infektion unter den Soldaten möglichst zu verhindern, werden alle aufgebotenen Personen in den ersten zwei Tagen ihres Dienstes einem Sars-CoV-2-Test unterzogen.

"Missbrauch militärischer Befehlsgewalt"

Wegen einem solchen PCR-Test hat nun ein Rekrut Strafanzeige gegen den Militärarzt Raffaele R.* eingereicht. Laut seines Anwalts Heinz Raschein soll der Coronatest gegen seinen Willen durchgeführt worden war. Der Militärarzt hätte den Test "mittels militärischer Befehlsgewalt" persönlich erzwungen, so der Vorwurf.

"Der PCR-Test ist ein invasiver Eingriff, der ohne Zustimmung des Verletzten dessen strafrechtlich geschützte Rechte auf körperliche Integrität verletzt", schreibt R.'s Jurist in der Strafanzeige, die er auf seinem Telegram-Kanal teilte. Über 10.000 Personen folgen Raschein auf der Plattform, in Corona-Skeptiker-Kreisen ist der Anwalt ein Star.

Gemäß des Anwalts verstößt der Militärarzt gegen die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche, seelische und mentale Integrität. Den PCR-Test habe der Arzt unzulässig erzwungen – und damit den Tatbestand des Missbrauchs militärischer Befehlsgewalt erfüllt.

Wie das Nachrichtenportal "20 Minuten" berichtet, sollen sich noch weitere Armeeangehörige bei Raschein gemeldet haben.

Test kann verweigert werden

Der Armeesanitätsdienst sei am Montagabend via Social Media auf die Anzeige aufmerksam geworden, sagt Armeesprecher Daniel Reist. Die Rechtslage sei klar: "Gemäß Artikel 88 des Dienstreglements der Armee müssen die Armeeangehörigen sich allen zumutbaren medizinischen Untersuchungen und Maßnahmen unterziehen." Zudem müssen sie die vom Bundesrat angeordneten Maßnahmen vornehmen lassen.

Die Testungen auf Sars-CoV-2 seien in Abstimmung mit der Teststrategie des Schweizer Bundesamts für Gesundheit durch den Oberfeldarzt der Armee angeordnet worden. Ein Corontest dürfe von Armeeangehörigen durchaus abgelehnt werden, sagt Reist. Eine Ablehnung habe jedoch "medizinische Konsequenzen". Weiter wollte sich Reist nicht dazu äußern. Bisher sei der Corona-Test aber nur in Einzelfällen verweigert worden.

*Name der Redaktion bekannt