Jeweils bis zu zwei Jahren Haft drohen Mitarbeitern einer Baufirma. Die drei Männer müssen sich am heutigen Freitag wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung am Landesgericht (LG) Klagenfurt verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen vor, beim Bau der Koralmbahn für ihre Firma „gute Stimmung gemacht“ zu haben. Mit nicht legalen Mitteln, wie Weihnachtsgeschenken in Form von Gutscheinen im Wert von mehreren Hundert Euro sowie mit Tankgutscheinen.