Wien

Groß-Alarm um Teenies mit Schusswaffe in Wien

Dutzende Polizisten und Wega umstellten am Samstag den Albertinaplatz in Wien. Für die gesuchten Jugendlichen mit Waffe wird es nun extrem teuer.

Rene Findenig
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Sogar die Wega rückte wegen der Jugendlichen mit ihrer Schusswaffe an.
Sogar die Wega rückte wegen der Jugendlichen mit ihrer Schusswaffe an.
Leserreporter/Symbolbild

Vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hantierten am Samstag gegen 17 Uhr am Albertinaplatz in der Wiener Innenstadt mit einer mutmaßlichen Schusswaffe und repetierten diese mehrmals in der Öffentlichkeit. Mehrere Zeugen alarmierten die Wiener Polizei, woraufhin Bezirkskräfte des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt und Josefstadt sowie Polizisten der Bereitschaftseinheit, der Einsatzeinheit und der WEGA zum Einsatzort fuhren.

Waffen sichergestellt

Die Jugendlichen ergriffen vor dem Eintreffen der Beamten die Flucht, konnten aber im Zuge einer Sofortfahndung angehalten und kontrolliert werden. Polizisten konnten schließlich die vermeintliche Schusswaffe als eine Schreckschusspistole klassifizieren. Die Schreckschusspistole und auch ein mitgeführtes Klappmesser wurden sichergestellt.

Müssen Polizeieinsatz zahlen

Die vier Jugendlichen wurden wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung und der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung angezeigt. Zudem werden den Beteiligten die Kosten für den Polizeieinsatz vorgeschrieben. Ein Waffenverbot für alle vier Personen wurde ebenfalls ausgesprochen.

Zahlreiche Anzeigen drohen

Die Wiener Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das vorsätzliche Auslösen eines Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes aufgrund einer falschen Notmeldung strafbar ist. Es kann zu Anzeigen wegen diverser Gesetzesmaterien, wie etwa dem Sicherheitspolizeigesetz, dem Notzeichengesetz oder auch dem Telekommunikationsgesetz, kommen. Darüber hinaus kann das missbräuchliche Auslösen eines Polizeieinsatzes zu einer Kostenersatzpflicht zu den getätigten Aufwänden führen.

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