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Terror, Recht und Symbole

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© WZ

Bei Teil eins des Anti-Terror-Pakets überwiegt die Symbolik. Die Substanz sollte folgen.


Das Anti-Terror-Paket der Regierung, dem ein Weiteres 2021 folgen soll, ist zuallererst ein politisches Signal. Wer sich darüber empört, der übersieht die Signale in andere Richtungen oder entscheidet nur nach eigener Überzeugung. Die wenigsten Gesetzesvorhaben sind allein sachlicher Notwendigkeit geschuldet, meist ist damit auch eine politische Botschaft verbunden. Daran ist nichts falsch, weil demokratisch legitimiert.

ÖVP und Grüne reagieren mit ihrem Paket auf den islamistischen Anschlag vom 2. November, bei dem vier Menschen getötet, 23 verletzt und der Täter erschossen wurde. Eine Regierung, die da nicht handelt, politisch wie rechtlich, liegt angesichts der anhaltenden Bedrohung falsch.

Inhaltlich hat die Regierung ihre ursprüngliche Absicht, den "politischen Islam zu verbieten", angesichts der jüngsten Aufhebung des Kopftuchverbots in Volksschulen revidiert. Stattdessen kommt der neue Straftatbestand "religiös motivierte extremistische Verbindung", ist also glaubenstechnisch neutral. Das dürfte die Chancen einer grundrechtskonformen Umsetzung deutlich erhöhen.

Naheliegend ist auch die angestrebte engere Überwachung von Gefährdern: Wer wegen einer terroristischen Straftat in Haft war, soll auf eine Liste kommen, die mit einem lebenslangen Waffenverbot und einer Sperre für sicherheitsrelevante Berufe einhergeht. Auch bei bedingter Entlassung sollen die Behörden diese Personen besser im Auge behalten als bisher. Schließlich soll auch die Islamische Glaubensgemeinschaft stärker in die Pflicht genommen werden, aktiv gegen Extremisten in den eigenen Reihen vorzugehen.

Das rechtlich heißeste Eisen, die lebenslange Verwahrung gefährlicher Terroristen, ist mangels Konsens zwischen ÖVP und Grünen aufgeschoben. Dafür wird die Verbotsliste von Symbolen extremistischer Organisationen um die rechtsextremen Identitären erweitert.

Politisch wird sich die Regierung schnell einig gewesen sein, umso mehr, als sie damit auch die FPÖ trifft, deren Verhältnis zu den Identitären zwischen Ablehnung und Eingemeindung pendelt. Allerdings stehen die Identitären zwar mit gutem Grund unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, verboten sind sie aber nicht. Das macht die Ächtung ihrer Symbole angreifbar. Zuerst ist es an den Behörden, Belege für eine rechtliche Handhabe zu liefern. Nur Symbolik als Grundlage für rechtliche Maßnahmen ist nämlich auch unzulässig. Und der entscheidende Hebel gegen Extremisten aller Art liegt ohnehin bei einer grundsätzlichen Reform des Verfassungsschutzes. Hier heißt es leider weiter warten.