Niederösterreich

Keine Sozialhilfe mehr für Dutzende Flüchtlingsfamilien

Wirbel um die Sozialhilfe in NÖ: Denn rund 70 Menschen mit humanitärem Bleiberecht fliegen jetzt wegen des neuen Gesetzes aus der Grundversorgung.

Teilen
Sozialhilfe (Symbol)
Sozialhilfe (Symbol)
(Bild: picturedesk.com/APA)

Vor rund zehn Jahren war die Sozialhilfe in Mindestsicherung umbenannt worden, um jetzt wieder Sozialhilfe zu heißen. Auch in NÖ wurde nun das neue Rahmengesetz umgelegt, mit der Folge, dass Menschen die nur humanitäres Bleiberecht haben, aus der Grundversorgung fliegen.

"Kein neuer Asylstatus"

Der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) stellt klar: „Ich bin ein Gegner davon, mit humanitärem Bleiberecht einen neuen Asylstatus zu schaffen! Wenn jemand vom Gericht in allen Instanzen abgelehnt wurde, hat er meines Erachtens Österreich zu verlassen. Wenn dann dieser Person vom Bundesministerium für Inneres trotzdem humanitärer Schutz zugesprochen wird, sollten die Kosten von dieser Stelle auch übernommen werden."

1/3
Gehe zur Galerie
    Landesrat Gottfried Waldhäusl
    Landesrat Gottfried Waldhäusl
    FPNÖ

    "Rund 70 Personen betroffen"

    Laut Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl sind in NÖ rund 70 Personen betroffen. „Meines Erachtens ist Niederösterreich hier nicht zuständig, außerdem gibt es in der derzeitigen Gesetzeslage keinen Handlungsspielraum. Sollte jedoch im nö. Landtag eine dahingehende Änderung des nö. Grundversorgungsgesetzes beschlossen werden, werde ich dies – trotz meiner Ablehnung - zur Kenntnis nehmen und natürlich entsprechend vollziehen. Ich bleibe allerdings dabei: Die NÖ Grundversorgung wurde ausschließlich für die Versorgung von Asylwerbern geschaffen und nicht für Menschen mit dem Status eines humanitären Bleiberechts. Für von ihnen angeführte Personen besteht ein Zugang zum offenen Arbeitsmarkt, sie erhalten zudem Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.“

    Nachteile am Arbeitsmarkt

    Der freie Zugang zum Arbeitsmarkt soll indes nur bedingt gelten: Der "Standard" nennt den Fall der Familie J. aus NÖ. Die Eltern haben vier Kinder (2, 6, 8, 10), stammen aus dem Irak und wohnen in Bad Vöslau (Bezirk Baden). Als Drittstaatsangehörige wären die Eltern am Arbeitsmarkt benachteiligt und bekämen nur einen Job, wenn sich der künftige Arbeitgeber um eine Bewilligung bemüht.

    VPNÖ verweist auf Bund

    VPNÖ-Sozialsprecher Anton Erber sagt dazu: „Zum Arbeiten gehen braucht es aber einen Nachweis über einen Deutschkurs, die Leute dürfen grundsätzlich also arbeiten. Eigentlich ist der Bund zuständig. Der Bund müsste den Ländern die Möglichkeit geben, dieses Thema regeln zu können."

    Massive Kritik

    Massive Kritik kommt von der Diakonie, die gar von einem Skandal spricht: "Unsere Rechtsmeinung dazu ist, dass diese Personen materiell ebenso dauernd aufenthaltsberechtigt sind wie zB Personen mit "Daueraufenthalt - EU", auch wenn ihr Aufenthalt auf Titelebene anfangs nur zwölf Monate gilt. Ihnen sollte also ein Anspruch auf Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe zukommen. Da sie nicht abschiebbar sind und berechtigt sind, dauernd in Österreich zu leben, ist es ein Skandal, dass sie künftig womöglich in ganz Österreich keinerlei Leistungen mehr erhalten sollen."

    "Im Fall der Familie, die vergangene Woche in den Medien war, wurde bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, der nun zu klären ab, ob der Ausschluss dieser Personengruppe im Einklang mit der Verfassung steht - hier erwarten wir eine Entscheidung. An sich braucht es mE aber eine politische Lösung", meint Martin Schenk von der Diakonie.

    Mehr zum Thema