Mariahilfer Straße wird für Massenansturm am Einkaufsdienstag gerüstet

Mariahilfer Straße wird für Massenansturm am Einkaufsdienstag gerüstet
Am 8. Dezember sowie an den verbleibenden beiden Einkaufssamstagen müssen Autos draußen bleiben.

Am Montag sperrt der Handel nach dem harten Lockdown wieder auf, gleich am Tag darauf steht die erste Bewährungsprobe für die Disziplin der Bevölkerung an - gilt der 8. Dezember doch als einer der umsatzstärksten Einkaufstage des Jahres.

Um mehr Platz für die zu erwartenden Einkaufs-Massen zu schaffen, wird die innere Mariahilfer Straße am Dienstag sowie an den darauffolgenden beiden Einkaufssamstagen am 12. und am 19. Dezember in der Zeit von 9 bis 19 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Befahren der Mariahilfer Straße im Abschnitt zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Stumpergasse/Kaiserstraße ist an diesen Tagen mit Fahrzeugen aller Art verboten. Empfohlen wird der Umstieg auf die Öffis.

Dichterer Öffi-Takt

Die Wiener Linien verstärken an den genannten Tagen zahlreiche Linien. Alle U-Bahn-Linien werden in dichteren Intervallen unterwegs sein, ebenso die Straßenbahnlinien 43, 46 und 49. Verdichtet werden auch die Buslinien 14A, 57A, 59A und 74A. Weil die Verkehrsbetriebe deutlich weniger Menschen als in den vergangenen Jahren in der Innenstadt erwarten, werden auch die Buslinien 1A, 2A und 3A an den zwei Adventsamstagen laut Fahrplan unterwegs sein.

Mariahilfer Straße wird für Massenansturm am Einkaufsdienstag gerüstet

Der 13A wird geteilt

Die Linie 13A wird zwischen ca. 8:30 Uhr und ca. 19:30 Uhr geteilt geführt. Die Busse fahren dann zwischen Hauptbahnhof und U3-Station Neubaugasse sowie zwischen Alser Straße, Skodagasse und U2/U3-Station Volkstheater. Die Route entspricht jener aus den Sommermonaten (Umbauarbeiten Neubaugasse).

Auch Räder müssen draußen bleiben

Das Fahrverbot in der Mariahilfer Straße gilt auch für Fahrräder und E-Scooter. Die Zufahrt vom Getreidemarkt bzw. Museumsplatz in die Mariahilfer Straße bis Karl-Schweighofer-Gasse ist möglich. Die bestehenden Begegnungszonen, Ladezonen und Wohnstraßen sind in diesem Zeitraum aufgehoben, zwischen 7 und 19 Uhr gibt es in der Mariahilfer Straße und ihrem Nahbereich entsprechende Halte- und Parkverbote sowie angepasste Fahrtrichtungsgebote.

Analog zu den Fahrverboten auf der Mariahilfer Straße ist das Befahren der Neubaugasse am 8., 12. und 19.12.2020 im Bereich zwischen Lindengasse bis Mariahilfer Straße für Fahrzeuge aller Art verboten. In der Neubaugasse Höhe Lindengasse wird ein Rechtsabbiegegebot für den Fahrzeugverkehr kundgemacht, mit der Zusatztafel „ausgenommen Fahrräder zum Linksabbiegen“.

Nur eine Querung möglich

Die Querung der Mariahilfer Straße ist ausschließlich im Zuge der Stumpergasse – Kaiserstraße möglich. Dies ist die einzige vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommene Querung. Das gilt auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Scooter. Die Zufahrten zu den Parkgaragen werden durch die jeweiligen Betreiberunternehmen im Umfeld der Mariahilfer Straße mit entsprechenden Hinweistafeln und Richtungsangaben gekennzeichnet.

Zusätzlich werden folgende Einbahnen aufgehoben bzw. als Sackgassen bis zur Mariahilfer Straße geführt:

  • Kirchengasse zwischen Mariahilfer Straße und Lindengasse
  • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Richtergasse
  • Zieglergasse zwischen Mariahilfer Straße und ONr. 3/4
  • Schottenfeldgasse zwischen Apollogasse und Mariahilfer Straße
  • Webgasse zwischen Mariahilfer Straße und Schmalzhofgasse

Auch die folgenden Straßenzüge werden als Sackgasse gekennzeichnet:

  • Stiftgasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)
  • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)
  • Richtergasse zwischen Andlergasse und Neubaugasse (bei der Neubaugasse endend)

Das Halten und Parken ist an den oben genannten Tagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf der Mariahilfer Straße zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Kaiserstraße (auf Seite des 7. Bezirks) und zwischen Rahlstiege (ONr. 1B) und Mariahilfer Gürtel (auf Seite des 6. Bezirks) verboten. Weitere Halte- und Parkverbote (wie etwa in der Gumpendorfer Straße, Amerlingstraße, Kirchengasse u.a.) werden vor Ort entsprechend kundgemacht.

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