Reisen im Dezember: Wann ist kostenloses Storno möglich?

Reisen im Dezember: Wann ist kostenloses Storno möglich?
Kostenloser Reisestorno in engem Zeitkorsett. Welche Möglichkeiten Pauschal- und Individualreisende derzeit haben.

Ein kostenloses Storno von Reisen wegen der Corona-Maßnahmen hängt auch vom Zeitpunkt des geplanten Urlaubs ab. Pauschalreisen, die für Dezember nach Ende des Lockdown gebucht sind, können laut ÖAMTC kostenlos storniert werden, wenn Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und Reise oder Transport erheblich beeinträchtigt sind. Geht es erst später los oder in eine zum Reiseantritt nicht von Corona betroffene Region, sollte man abwarten.

Auch wenn es gerichtliche Klarheit erst in Zukunft geben werde, "gehen wir davon aus, dass eine Fernreise zu Weihnachten unmöglich sein wird", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner am Dienstag in einer Pressemitteilung. "Denn es ist bereits jetzt absehbar, dass sich die globale Situation nicht verbessern wird. Wir sehen in diesen Fällen das Recht des Konsumenten, die Pauschalreise schon jetzt kostenfrei zu stornieren."

 

"Gehen davon aus, dass eine Fernreise zu Weihnachten unmöglich sein wird"

von ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner

Wer allerdings erst für Jänner eine Reise gebucht hat, sollte noch warten bzw. mit Reiseveranstalter oder Reisebüro die Möglichkeit einer Umbuchung oder des vorzeitigen kostenfreien Rücktritts besprechen, so der ÖAMTC. In jedem Fall müssten die Einreisereisebeschränkungen für das Urlaubsland und die Wiedereinreisebestimmungen nach Österreich geprüft werden.

Für Individualreisen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Landes und es besteht meist kein Recht auf kostenfreies Storno. Wenn man theoretisch in das gebuchte Hotel reisen könnte, bleibt man auf den Stornokosten sitzen, außer man einigt sich mit dem Unterkunftgeber oder es ist in den Geschäftsbedingungen etwa anderes vorgesehen.

Bei separat gebuchten Flügen in ein Land mit Reisewarnung bis Stufe 5, besteht zumeist kein Anspruch auf Ticketrückerstattung wenn der Flug stattfindet, man aber nicht fliegen möchte. Der ÖAMTC rät, bei der Fluglinie nach einer Kulanzlösung zu fragen. Geld zurück gibt es, wenn der Flug in eine Region geplant ist, für das Reisewarnstufe 6 besteht oder in das man als Österreicher nicht einreisen darf. Annulliert die Airline einen Flug, erhält der Passagier die Kosten zurück.

Während des Lockdowns "darf eine Auslandsreise, sofern sie aufgrund zahlreicher Einreisebeschränkungen überhaupt möglich wäre, nur dann unternommen werden, wenn sie den Zwecken dient, zu welchen man die Wohnung verlassen darf", stellt Pronebner klar. Das seien etwa berufliche Zwecke oder eine akut notwendige ärztliche Behandlung. "Auch eine Reise oder ein Tagesausflug innerhalb Österreichs werden eher nicht vom Zweck der Covid19-Notmaßnahmen-Verordnung umfasst sein, wenn das zu Recht bestehende Grundbedürfnis auf Aufenthalt und Erholung im Freien auch in der Nähe gestillt werden kann." Zu bedenken sei auch, dass viele Beherbergungsbetriebe geschlossen sind. Zudem rate das Außenministerium dringend von nicht notwendigen, vor allem touristischen, Reisen ab.

Wer rund um die Weihnachtszeit enge Familienangehörige besuchen möchte, müsse ebenfalls die Einreisereisebeschränkungen für das Zielland und die Wiedereinreisebestimmungen für Österreich prüfen – sowie die geltenden Schutzmaßnahmen vor Ort beachten, betont der ÖAMTC. Ob eine Auslandsreise notwendig ist, hänge vom Einzelfall ab und werde eventuell an der Grenze zu argumentieren sein.

 

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