Statt zehn Personen beschränkt die Bundesregierung Treffen in Innenräumen auf sechs Personen – die Regelung gilt ab Freitag. Doch warum genau sechs? Während die Regierung eine Erklärung für die Festlegung auf sechs Personen schuldig blieb, haben wir beim Infektionsexperten Hans-Peter Hutter (Med Uni Wien) nachgefragt, ob es eine wissenschaftliche Begründung für diese Personenfestlegung gibt.

„Die Obergrenze von bisher zehn Personen musste deutlich reduziert werden, um ein Zeichen zu setzen“, sagt Hutter – die Einigung auf sechs Personen sei dabei wohl einfach „eine pragmatische Lösung gewesen“, die eine deutliche Reduktion im Vergleich zu den davor erlaubten zehn Personen darstellt.

Hans-Peter Hutter, Infektionsspezialist
Hans-Peter Hutter, Infektionsspezialist © Dujmic

„Es war wichtig zu zeigen, wo die Probleme liegen“, sagt Hutter und spricht damit private Treffen an: Laut der Agentur für Gesundheit (AGES) lassen sich beinahe 60 Prozent der nachverfolgten Cluster dem familiären Bereich zuordnen. Insgesamt konnten 436 Cluster dem familiären Bereich zugeordnet werden, was 58,8 Prozent der Neuerkrankungen entsprach. 155 Cluster oder 20,9 Prozent waren Freizeitaktivitäten zuordenbar. Kaum eine Rolle spielten dagegen Sport, Reisen sowie die Hotellerie und Gastronomie mit acht, elf bzw. zwölf Clustern.

Der Großteil der Ansteckungen passiert somit im Familienkreis – und hier wollte die Regierung ein Zeichen setzen, wie Hutter sagt: „Es muss darauf hingewiesen werden, wo die Probleme liegen – und dort muss die Häufigkeit der Kontakte auch eingeschränkt werden.“

Entscheidung nach "Hausverstand"

Auch Florian Thalhammer, Präsident der österreichischen Gesellschaft  für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin, kennt keine wissenschaftliche Begründung für die Festlegung auf sechs Personen, erklärt aber eine Entscheidung nach Hausverstand: „Durchschnittswohnungen werden wohl nicht ausreichend groß sein für mehr als sechs Personen. Das Ansteckungsrisiko steigt mit der Zahl an Menschen, die zusammenkommt“, sagt Thalhammer, der die Beschränkung „für sehr sinnvoll“ erachtet.

In private Haushalte darf die Regelung allerdings nicht eingreifen, daher musste mit der neuen Regelung ein Bewusstsein geschaffen werden, so der Experte. „Dort, wo die Infektionen stattfinden, muss die Personenzahl reduziert werden – und das sind eben vor allem familiäre Treffen.“ Die Festlegung auf sechs Personen stellt dabei eine möglichst signifikante Reduktion dar.

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