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Dieser Mann soll 249.000 Straftaten begangen haben

Ein Mann soll in einem deutschen Bunker Server für den Drogenhandel betrieben haben. 2019 wurde das Gelände von Spezialeinheiten gestürmt.

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Nun müssen sich die Verdächtigen verantworten.
Nun müssen sich die Verdächtigen verantworten.
Harald Tittel / dpa / picturedesk.com

2,6 Tonnen Cannabis und Hasch, 160 Kilo Kokain, 16 Kilo Heroin, 750 Kilo Amphetamin (Speed), 692.772 Ecstasy-Tabletten, 238 Kilo MDMA, 68 Kilo Methamphetamin und 362.735 LSD-Trips sollen zwischen 2016 und 2019 über die Plattform Wall Street Market im Darknet verkauft worden sein. Das Rauschgift hatte einen Wert von 36 Millionen Euro.

Die Betreiber der Site wurden im Juni angeklagt, nachdem es Ermittlern im Mai 2019 gelang, die Site offline zu nehmen. An der Aktion beteiligt waren Behörden aus den USA, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und die europäische Polizeibehörde Europol. Zeitgleich wurden in Deutschland drei Männer verhaftet. Die Deutschen sollen die Plattform aufgebaut und betrieben und an den illegalen Geschäften verdient haben.

Jetzt müssen sich auch diese Betreiber der Server – also dort, wo der Wall Street Market physikalisch verankert war – verantworten. Die Website und zig andere waren im sogenannten Cyberbunker gehostet. Die 13.000 Quadratmeter große ehemalige Nato-Anlage erhielt den Spitznamen, nachdem 650 Polizisten den Bunker im September 2019 stürmten. Dabei wurden Tausende Server, zahlreiche Mobiltelefone und Bargeld sichergestellt. Das Dorf Traben-Trarbach an der Mittelmosel in Rheinland-Pfalz mit knapp 6000 Einwohnern war plötzlich international bekannt. Sogar das renommierte US-Magazin "The New Yorker" schrieb darüber.

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    Ein Mall soll in einem deutschen Bunker Server für den Drogenhandel betrieben haben.
    Ein Mall soll in einem deutschen Bunker Server für den Drogenhandel betrieben haben.
    Harald Tittel / dpa / picturedesk.com

    "Kugelsichere Server"

    Den acht Angeklagten, die im Bunker lebten, werden mehrere Vergehen vorgeworfen – unter anderem sollen sie in wechselnder Beteiligung Beihilfe zu Drogenhandel, Kreditkartenbetrug, Hehlerei und Sabotage geleistet haben. Auch wird ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Dabei geht es um mindestens 249.000 Straftaten.

    Im Fokus der Staatsanwaltschaft steht ein 60-jähriger Mann. Er hat die Bunkeranlage im Juni 2013 für 450.000 Euro gekauft und dann in den Räumlichkeiten das sogenannte Bulletproof-Hosting-Geschäft mit aufgebaut. Beim kugelsicheren Hosting laden Kunden oft sensibles oder illegales Material hoch. Die Daten sind in den meisten Fällen verschlüsselt. Der tatverdächtige Mann versprach auch, dass die Bunker-Server gegen "Wirbelstürme, Erdbeben, Flugzeugabstürze, (Atom-)Bomben und Überschwemmungen" geschützt seien.

    Wie also fanden die deutschen Ermittler einen Weg, die Server zu infiltrieren? Die Cybercrime-Einheit des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz ermittelte knapp fünf Jahrelang, bevor es zum Zugriff kam. Die Ermittler ließen 16 Telefone abhören und schnitten ab Ende 2015 den Datenverkehr aus dem Cyberbunker mit. Etwa ein Zehntel des Internetverkehrs war nicht verschlüsselt. Daraus konnten die Behörden ableiten, dass im Bunker illegale Machenschaften vor sich gingen.

    Website als Lockvogel

    Die Ermittler ließ die Bunker-Crew mit einem simplen Trick in die Falle tappen: Sie erstellten kurzerhand eine eigene Darknet-Website. Das Angebot war dubios und illegal: ein Betrug mit Lottozahlen. Bezahlt wurde mit der Kryptowährung Bitcoin. Obwohl die Site täuschend echt aussah, funktionierte sie nicht. Sonst hätten sich die Behörden selbst strafbar gemacht.

    Für eine Verurteilung reicht das nicht aus. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt beweisen, dass die Angeklagten von den illegalen Machenschaften auf den Servern wussten oder sie sogar unterstützten. "Der Knackpunkt ist das Providerprivileg", sagt der Oberstaatsanwalt Jörg Angerer in der "Süddeutschen Zeitung". Denn nach der deutschen Gesetzgebung ist es rechtmäßig, eine Website zu hosten, die illegales Material enthält, solange der Hoster vom Inhalt keine Kenntnis hat und den Eigentümer der Website nicht aktiv beim illegalen Verhalten hilft. "Wenn der Anbieter aber Kenntnis von kriminellen Geschäften hat, muss er aktiv werden", so Angerer.

    Prozess bis Ende 2021

    Das Urteil im aktuellen Fall könnte also zum Präzedenzfall für künftige Prozesse werden, bei denen Hoster und Datenzentren involviert sind. Der Auftakt zu dem Monsterprozess ist am 19. Oktober. Die Verhandlung findet jeweils an zwei Tagen pro Woche statt – und dies über die nächsten Monate hinweg bis Ende 2021.

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      "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk