Corona-Ampel: Vier Bezirke auf Rot geschaltet

Corona-Ampel: Vier Bezirke auf Rot geschaltet
Corona-Kommission hat am Donnerstag entschieden. Zwei Bezirke aus Tirol, einer aus Salzburg, einer aus OÖ auf der Liste.

Die Entscheidung der Ampelkommission ist am Donnerstagabend gefallen. Erstmals werden vier Bezirke auf rot geschaltet, es gilt die höchste Risikostufe. Der Gesundheitsminister wird die Schaltung morgen, Freitag, offiziell präsentieren. In einer Empfehlung von Experten an die Kommission waren ursprünglich neun Bezirke - darunter auch St. Pölten - zur Debatte gestanden. Die Bundeshauptstadt Wien bleibt so wie bisher orange.

Rot werden nun: Hallein  (Salzburg), Wels-Stadt (Oberösterreich)  Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land (Tirol)

Diese Bezirke werden von Gelb auf Orange umgeschaltet:

In Kärnten: St. Veit an der Glan und Hermagor (Antrag auf Gelb-Schaltung abgelehnt), in Niederösterreich Baden, St. Pölten-Land, Tulln, Wiener Neustadt (Land) und St. Pölten-Stadt, in Oberösterreich Steyr-Stadt, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Schärding, Wels-Land und Rohrbach, in Salzburg Salzburg-Land und St. Johann im Pongau, in der Steiermark Voitsberg und Bruck-Mürzzuschlag, in Tirol Kufstein, Imst und Schwaz, im Burgenland Oberwart.

Von Grün auf Gelb werden umgeschaltet:

In Kärnten: Klagenfurt (Stadt und Land), in Niederösterreich Horn (Melk und Scheibbs werden auf Gelb zurückgestuft), in Oberösterreich Perg und Steyr Land, in Salzburg Tamsweg und Zell am See, in der Steiermark Deutschlandsberg, Leibnitz, Leoben, Weiz, Murtal, Hartberg-Fürstenfeld und Liezen.

Hohes Risiko

In der Ampelfarbe Rot (sehr hohes Risiko) kann die epidemiologische Lage laut Gesundheitsministerium unter anderem so beschrieben werden: Hohe Anzahl an neu identifizierten Fällen ungeklärter Quelle, unkontrollierte Ausbreitung von Clustern, überwiegendes Auftreten von lokalen Clustern mit weitreichender regionaler Verbreitung oder Testkapazitäten am Limit.

Die offizielle Corona-Ampel der Regierung ist unter corona-ampel.gv.at abrufbar.

Das Bildungsministerium hat für die Schulen eine eigene Corona-Ampel ausgearbeitet, auf der nachvollzogen werden kann, welche Maßnahmen bei der jeweiligen Stufe in Kraft treten.

 

Verbreitungsrisiko
Definition: Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch die Verbreitung von COVID-19.

Ziel: Reduktion der COVID-19-Morbidität (Erkrankungshäufigkeit), der Häufigkeit von Fällen mit schweren Verlaufsformen von COVID-19 und der Reduktion der COVID-19-Mortalität (Sterblichkeit) bei gleichzeitig höchstmöglichem Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen (Personen mit hohem Risiko).

Systemrisiko
Definition: Gefahr der Überlastung des Gesundheitsversorgungssystems mit COVID-19-Patienten.

Ziel: Sicherstellung von ausreichenden Versorgungskapazitäten (insbesondere Betten und Personalkapazitäten auf Intensiv- und Normalstationen) zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen/Patienten unter Gewährleistung der Regelversorgung für die restliche Bevölkerung.

Dabei kommen vier Analysedimensionen zum Einsatz, die sich jeweils in mehrere Indikatoren gliedern.

1. Übertragbarkeit

Die Indikatoren „7-Tages-Fallzahl“ (neue aufgetretene Fälle der letzten 7 vergangenen Tage), „7-Tages-Inzidenz“ (neue aufgetretene Fälle der vergangenen 7 Tage pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner), „Anzahl von neuen Clustern innerhalb einer Kalenderwoche“, „Anzahl der Bezirke mit neuen Clusterfällen innerhalb einer Kalenderwoche“ und „Anzahl der Clusterfall-freien Bezirke innerhalb einer Kalenderwoche“ sollen dazu beitragen, die epidemiologische Entwicklung der SARS-CoV2-Verbreitung einzuschätzen.

2. Quellensuche

Der Indikator „Fälle mit geklärter Quelle“ zeigt die Rückverfolgbarkeit der Übertragungskette (Transmission) als Ergebnis von Case & Contact Tracing auf. Hierbei wird die Infektionsquelle differenziert und aufgezeigt, ob es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Übertragung im Ausland (Reise-assoziierte Übertragung) handelte oder ob sich die Infektionsquelle im Inland befand (lokale Übertragungskette).

Auch werden die neu aufgetretenen Fälle hinsichtlich ihrer klinischen Manifestation der SARS-CoV2-Infektion (symptomatisch/asymptomatisch) beurteilt.

3. Ressourcen

Hier kommen Indikatoren zum Einsatz, die vorhandene und benötigte Versorgungskapazitäten abbilden. Sie beinhalten die aktuelle Belegung auf Normal- und Intensivstationen sowie die aktuelle Auslastung der vorhandenen Spitalskapazitäten.

Link „Prognose-Konsortium

4. Tests

Die Indikatoren „Tests je 100.000 EinwohnerInnen“, Tests der vergangenen 7 Tage und die Positivrate (Anteil der positiven Tests an allen Tests je Region) erlauben Aussagen über die Testaktivität und geben Hinweise auf das Übertragungsgeschehen in der jeweiligen Region.

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