Mann tötete Frau: "Er hat rot gesehen"

Symbolbild
Tatwaffe sei eine Hundeleine gewesen. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus: 12 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

Nach dem Fund einer weiblichen Leiche in einem Keller in Kössen im Tiroler Unterland (Bezirk Kitzbühel) Mitte Februar hat sich am Dienstag der 56-jährige Ehemann am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes verantworten müssen. Der Angeklagte soll seine 52-jährige Ehefrau wegen Geldproblemen mit einer Hundeleine erdrosselt haben. Der Beschuldigte bekannte sich zu Prozessbeginn vor dem Geschworenengericht schuldig.

„Das Ehepaar hatte große finanzielle Schwierigkeiten“, meinte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Am 7. Februar war es dann zu einem Streit gekommen. Dabei stürzte die 52-Jährige die Kellerstiege hinunter. „Dann nahm der Angeklagte die Hundeleine, zog seine Frau über die restlichen Treppen hinunter und legte ihr schließlich die Leine um den Hals“, schilderte die Anklägerin. Die Frau habe sich heftig gewehrt. „Alle ihre künstlichen Fingernägel waren abgebrochen“, sagte die Staatsanwältin. „Er hat erst losgelassen, als er davon ausging, dass seine Frau tot war.“

Mandant habe "rot gesehen"

Der äußere Tatablauf werde von der Verteidigung nicht bestritten, sagte der Anwalt des 56-Jährigen. Sein Mandant habe „rot gesehen“. Der Angeklagte habe seit Längerem unter der Ehe, der Eifersucht und Kontrollsucht seiner Frau gelitten. Der Angeklagte selbst schilderte eine zerrüttete Ehe und erzählte von großen finanziellen Schwierigkeiten. Seelisch sei es „ein Horror“ für ihn gewesen. Er habe die Leiche einfach im Keller liegen gelassen.

Arbeitskollegen des Mannes fanden die Leiche der 52-Jährigen schließlich am 12. Februar. Der 56-jährige Angeklagte war zum Tatzeitpunkt laut psychiatrischem Gutachten zurechnungsfähig. Zudem liege beim Beschuldigten auch keine geistige Abnormität vor.

Die Geschworenen entschieden einstimmig: 12 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

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