Falsche Handys, faule Äpfel: Steuerfahndung holt mehr als 100 Millionen

Falsche Handys, faule Äpfel: Steuerfahndung holt mehr als 100 Millionen
Die Fahnder des Finanzministeriums ziehen Bilanz. Im Vorjahr wurden 104 Millionen eingetrieben - in 561 Fällen.

Die Steuerfahndung hat im Vorjahr 561 Fälle bearbeitet und dabei 104 Millionen Euro an Steuern eingenommen. 2019 wurden insgesamt 104 Zwangsmaßnahmen durch die Steuerfahndung durchgeführt. Bei 85 Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 72.000 GB an IT-Daten sichergestellt.

"Kein Kavaliersdelikt"

Das ist die Vorjahres-Bilanz des Finanzministeriums: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und schadet nicht nur dem Standort, sondern auch dem Ruf der Wirtschaft", sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Die Steuerfahndung leiste wichtige und wertvolle Arbeit im Sinne der korrekten Steuerzahler. "Wir werden auch weiterhin entschlossen gegen Steuerbetrug vorgehen."

Spektakuläre Fälle

Die Steuerfahndung ist eine Spezialeinheit für Ermittlungen in besonderen Finanzstraffällen, die sowohl nationale Koordinationsaufgaben als auch den internationalen Kontakt in großen grenzüberschreitenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug wahrnimmt. Im vergangenen Jahr konnten auch zahlreiche teils spektakuläre Fälle abgeschlossen werden.

Fliesen statt Smartphones

So wurde beispielsweise ein internationaler Karussellbetrug aufgedeckt, bei dem die Täter Fliesen statt Smartphones in Verpackungen von Mobiltelefonen verstaut hatten. Die Verpackungen sollten nicht auffallen und wurden bewusst so präpariert, dass bei Gewichtskontrollen der Lieferungen im Rahmen der Verzollung niemand Verdacht schöpfen sollte. Die "Fliesen-Handys" waren natürlich niemals für den Verkauf bestimmt, sondern sind gewiefte Instrumente zum Umsatzsteuerbetrug. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch am Laufen.

China-Restaurant

Abgabenbetrug und -hinterziehung im großen Stil betrieb der Lokalbesitzer eines China-Restaurants in Vorarlberg. Mit Hilfe eines Programmierers manipulierte er seine Registrierkasse so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten. Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage, der Lokalbesitzer zeigte sich danach geständig. Abgabenrechtliche Nachforderungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.

Äpfel-Export

Bei einem weiteren Fall konnten die Steuerfahnder einen steirischen Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegten Vollmachten von ausländischen Unternehmen, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegten Transportpapiere gefälscht hatte und es zu keiner Zeit Lieferungen von Äpfeln ins Ausland gegeben hat. Sogar Firmenstempel und Zollstempel ließ der Beschuldigte selbst anfertigen, um die Dokumente fälschen zu können. Die Tat wurde vom beschuldigten Obstbauer letztendlich auch vollumfänglich gestanden. Er verursachte durch seine Handlungen einen Schaden von neun Millionen Euro.

Schummeln in der Gastronomie

In einem weiteren Fall wurde vier Jahre lang gegen einen Getränkegroßhändler aus Salzburg ermittelt. Der Händler hatte es etlichen Gastronomiekunden ermöglicht, nicht registrierte Bareinkäufe zu tätigen. Die Bareinkäufe der Wirte und Lokalbetreiber sind in weiterer Folge beim Getränkegroßhändler als namenlose Barverkäufe oder als Verkäufe an andere Kunden fakturiert worden. Die Ermittlungen der Steuerfahndung haben hierzu ergeben, dass Kundennamen erfunden und Scheinkundenkonten in der Buchhaltung des Getränkegroßhändlers zur Verschleierung der tatsächlichen Warenempfänger angelegt wurden. Die Prüfungen durch die Außenprüfer des Finanzamtes Salzburg-Stadt und der Steuerfahndung Salzburg bei 15 Gastronomiekunden und Schwarzeinkäufern führte zu Nachforderungen von über 4,2 Mio. Euro.

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