Die Pflicht zur FFP2-Maske in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens hat selbst für folgsame Bürger ihre Tücken. Die aktuelle vierte Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums erlaubt nämlich alternativ auch Atemschutzmasken mit"mindestens gleichwertig genormtem Standard".
Im Mühlviertel flog in der letzten Februarwoche ein Mädchen in der Früh aus dem Schulbus. Die 14-Jährige trug zwar keine FFP2-Maske, aber ein höherwertiges Produkt, wie ihre Mutter im APA-Gespräch betonte. Nur sah dieses wie eine Stoffmaske aus, war nicht weiß und hatte naturgemäß auch keinen FFP2-Aufdruck."Der Buschauffeur hat gemeint, das sei keine FFP2-Maske", sagte die Mutter.
Zudem kontaktierte die Mutter den Produzenten der Maske. Dort spricht man von keinem Einzelfall."Ich könnte ihnen 15 Geschichten erzählen, etwa dass Kunden aus dem Supermarkt oder Baumarkt geschmissen worden sind", sagte die Geschäftsführerin des in Salzburg niedergelassenen Unternehmens Alpgard, Elisabeth Kögl-Niemetz, zur APA.
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