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Wienerin (52) kauft Kleinwagen: Bank prüft Geldwäsche

Eine 52-jährige Wienerin sparte jahrelang auf einen Neuwagen hin. Als sie sich ihren Citroen kaufte, gingen bei ihrer Bank die Alarmglocken wegen Geldwäsche an. 

Maxim Zdziarski
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Citroen C3 Aircross (Symbolfoto)
Citroen C3 Aircross (Symbolfoto)
(Bild: Citroen)

Eine Kundin der ING Bank war schockiert, als sie per Post die Aufforderung bekam, ihre Kundendaten zu aktualisieren. Darin ging es offenbar um "Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". "Meine Einnahmen und Ausgaben sind doch am Konto klar ersichtlich", so die 52-Jährige im "Heute"-Gespräch. 

Die Wienerin wurde gebeten, einen Geldausgang an einem bestimmten Tag rechtzufertigen. Am besagten Datum überwies sie nämlich einem Citroen-Händler das Geld für einen lang ersehnten Neuwagen. "Das waren meine jahrelangen Ersparnisse, die auf einem Sparkonto lagen. Überweiser und Empfänger waren inklusive Verwendungszweck 'Neuwagen' eindeutig angegeben", erzählt die Angestellte.

Nach einer weiteren, wie sie sagt, "unmissverständlichen Aufforderung" den Kaufvertrag zu übermitteln, rief sie beim Kundencenter an und beschwerte sich. Den Vertrag musste sie nach dem Anruf zwar nicht mehr übermitteln, allerdings schriftlich mittels Formular bestätigen, dass sie kein weiteres Vermögen außerhalb der ING Group besitzt. Der 52-jährigen Wienerin ist klar, dass es bestimmte Kontrollmechanismen gibt, das Vorgehen der Bank ihr aber Angst mache: "Werden wir Menschen jetzt überall überwacht? Ich habe mir ja keinen Ferrari gekauft, sondern einen Kleinwagen."

Bank machte Fehler bei Bearbeitung

"Heute" fragte bei der Bank genauer nach, welche Kontrollen bei einem Neuwagenkauf auf die Kunden zukommen können. "Für die ING Group hat die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus oberste Priorität. Das Ziel ist, die Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen und zu melden", so Pressesprecherin Viktoria Gruber in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Bank halte sich bei solchen Befragungen immer an die gesetzlichen Bestimmungen. Weiters vergewissert Gruber, dass die betroffene Kundin niemals der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verdächtig war, sondern nur einem standardisierten Datenaktualisierungsprozess unterzogen wurde. 

"Bei der Bearbeitung der übermittelten Daten ist leider ein manueller Fehler passiert. In den Unterlagen fehlt die Angabe zum Gesamtvermögen der Kundin – leider wurde stattdessen ein Beleg für eine spezifische Ausgabe angefordert. Ausgaben müssen nie belegt werden und es existieren auch keine Betragsgrenzen dafür", so die Stellungnahme der ING Group. Die Bank bedauert zudem den Fehler: "Die Mitarbeiter wurden bereits informiert und nachgeschult."