Nach den Mitarbeitern in der Gastronomie und Hotellerie erhalten auch die 10.000 Beschäftigten in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche einen Rechtsanspruch auf einewurde Anfang November in Abstimmung mit den Sozialpartnern fixiert, um Beschäftigte im Tourismus, die aufgrund des Corona-Lockdowns kein Trinkgeld bekommen, finanziell zu unterstützen.
"Da angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen jetzt auch auf Friseur- und Kosmetikbetriebe ausgeweitet werden müssen, erhalten alle betroffenen Arbeitnehmer aliquot 100 Euro als Abgeltung des entfallenen Trinkgelds", sagt ArbeitsministerinUrsprünglich sollten nur Mitarbeiter in Hotellerie- und Gastronomie die über eine Trinkgeldpauschale verfügen den Hunderter bekommen.
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